
In einem aktuellen Fall, der die bürokratischen Anforderungen im Umgang mit Blindengeld verdeutlicht, steht Klaus Damm mit seinem 98-jährigen Mutter Hannelore Damm im Fokus. Hannelore Damm leidet an altersbedingter Makuladegeneration und erhält monatlich 167 Euro Blindengeld. Dieses Geld wurde auf Anraten ihrer Augenärztin im September 2024 beantragt.
Nach der Bewilligung erhielt Klaus Damm ein Schreiben, das ihn über die Pflicht zur Meldung von Änderungen informierte. Als seine Mutter in Pflegegrad 3 eingestuft wurde, informierte Damm umgehend den Landeswohlfahrtsverband Hessen (LWV) über diese Änderung. Im Mai 2025 erhielt er jedoch einen Fragebogen vom LWV, in dem Informationen zum Sehvermögen, Pflegegrad und Augenoperationen gefordert wurden.
Bürokratische Hürden und Nachweispflicht
Zusätzlich wurde Klaus Damm aufgefordert, eine Bestätigung über das Leben seiner Mutter von einer Behörde oder Bank vorzulegen. Trotz seiner Entbindung des Einwohnermeldeamtes von der Schweigepflicht akzeptierte der LWV dieses Vorgehen nicht. Der Grund für die strengen Anforderungen seitens des LWV sind Betrugsversuche in der Vergangenheit, bei denen der Tod von Blindengeldberechtigten nicht gemeldet wurde. In den Jahren 2023 und 2024 gab es hessenweit Rückforderungen in Höhe von 313.000 Euro und 273.000 Euro, die auf solche Fälle zurückzuführen sind.
Das Blindengeld in Hessen ist eine pauschale finanzielle Leistung zur Unterstützung von hochgradig sehbehinderten und blinden Menschen. Es wird gewährt, um Lebensbereiche zu bewältigen, die sehende Menschen selbstständig organisieren können. Der Betrag variiert je nach Sehbehinderung: Bei vollständiger Erblindung beträgt es 757 Euro, bei Taubblindheit 1514 Euro und bei stark Sehbehinderten, zu denen Hannelore Damm gehört, sind es 227 Euro, wobei Pflegegeld angerechnet wird.
Regelungen zu Blindengeld und deren Anrechnung
Die Einstufung für den Erhalt von Blindengeld erfolgt basierend auf dem verbliebenen Sehvermögen. Blinde Menschen haben ein Restsehvermögen von maximal 2%, während hochgradig sehbehinderte Personen nicht mehr als 5% Restsehvermögen aufweisen dürfen. Blinde Menschen in Hessen können unter bestimmten Voraussetzungen zusätzliche Blindenhilfe erhalten, die eine Sozialhilfeleistung darstellt und abhängig von Einkommen und Vermögen ist.
Bei Bezug von weiteren Pflegeleistungen müssen Empfänger von Blindengeld aufpassen: Die finanziellen Leistungen werden anteilig vermindert, wenn Leistungen für häusliche Pflege von der Pflegekasse bezogen werden. Das Pflegegeld von der Berufsgenossenschaft wird vollständig angerechnet. Hingegen wird das Pflegegeld nach § 64a SGB XII nicht auf das Blindengeld angerechnet, jedoch berücksichtigt das Sozialamt 70% des Blindengeldes bei der Berechnung des Pflegegeldes. Bei Umzügen in Einrichtungen oder besondere Wohnformen wird das Blindengeld ebenfalls verringert, falls gleichzeitig Leistungen von einem anderen öffentlich-rechtlichen Träger bezogen werden.
Dieser Fall zeigt eindrucksvoll, wie herausfordernd die bürokratischen Anforderungen für Angehörige von Menschen mit Sehbehinderung sein können. In Anbetracht der hohen Summen, die aufgrund von Ungereimtheiten in der Vergangenheit zurückgefordert wurden, ist es nachvollziehbar, dass der LWV strenge Nachweispflichten einführt.
Für weitere Informationen über die Regelungen zum Blindengeld in Hessen, besuchen Sie die offizielle Seite des Landeswohlfahrtsverbandes Hessen.
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