
Der Fall von Frau Lubas, die bei einem Motorradunfall im März 2023 schwer verletzt wurde, steht erneut im Fokus, nachdem der ORF-Bürgeranwalt die Thematik des Schmerzengeldes aufgreift. Der Unfall, bei dem der Hinterreifen des Motorrads in einer Kurve wegrutschte, wurde durch eine Ölspur, die von einem defekten Auto hinterlassen wurde, verursacht. Frau Lubas erlitt dabei Brüche an den Mittelhandknochen sowie schwere Schürfungen am Bein und leidet seither unter einem komplexen Schmerzsyndrom, bekannt als Morbus Sudeck.
Obwohl die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers, die HDI, Teilzahlungen geleistet hat, empfindet Frau Lubas diese als unzureichend. Im Jahr 2024 erhielt sie insgesamt „knappe 26.000 Euro“, was lediglich die Kosten für den Totalschaden an ihrem Motorrad und ein geringes Schmerzengeld abdeckte. Laut einem Gutachten hätte das Schmerzengeld alleine für fünf Monate allerdings 20.000 Euro betragen müssen.
Zurückweisung weiterer Zahlungen
Die HDI Versicherung vertritt die Auffassung, dass sie bereits einen großen Teil des Schadens beglichen hat, und lehnt neue Zahlungen ab. Stattdessen verweist sie Frau Lubas auf den Rechtsweg und plant strafrechtliche Schritte sowie Rückforderungen. Peter Petz, der Rechtsanwalt von Frau Lubas, zeigt sich über die Drohung mit strafrechtlichen Konsequenzen verwundert und kritisiert die Transparenz der Versicherung. Diese habe keine weiteren Details zu den Informationen bereitgestellt, die zu ihrer Entscheidung führten.
Die Situation könnte sich für Frau Lubas komplizieren, da eine Verzögerung der Heilbehandlung droht, was wiederum die Höhe des Schmerzengeldes erhöhen könnte. ORF-Moderator Peter Resetarits äußerte die Hoffnung, dass eine einvernehmliche Lösung gefunden werden kann, um den Rechtsstreit zu vermeiden. Auf Nachfrage hat die HDI keine Details zu den bisherigen Zahlungen oder dem aktuellen Stand des Aktenverfahrens herausgegeben.
Relevanz des Themas Invaliditätsleistungen
In einem weiteren Kontext betrachtet die Rechtsprechung immer wieder die Feststellung von Invaliditätsleistungen nach Unfällen. So wurde beispielsweise in einem Urteil des OLG Celle vom 26. Januar 2012 entschieden, dass eine Klägerin, die aufgrund eines Unfalls Invaliditätsleistungen beanspruchte, teilweise erfolgreich mit ihrer Berufung war. Die Beklagte wurde zur Zahlung von insgesamt 254.616,00 Euro verurteilt, nachdem ursprüngliche Zahlungen als unzureichend abgelehnt worden waren.
In ähnlicher Weise erlebte die Klägerin in diesem Fall eine schwierige Auseinandersetzung mit ihrer Versicherung, die zwar initial Zahlungen leistete, jedoch die Anerkennung des vollen Invaliditätsgrades in Frage stellte. Während das Landgericht einen Invaliditätsgrad von 25% anerkannte, stellte eine erneute Begutachtung später fest, dass tatsächlich ein höherer Grad der Invalidität vorlag.
Die komplexen rechtlichen Auseinandersetzungen um Unfallversicherungen und die damit verbundenen Schmerzengeld- und Invaliditätsansprüche verdeutlichen die Herausforderungen, vor denen viele Betroffene stehen. Frau Lubas‘ Fall steht symbolisch für diese Problematik und könnte wegweisend für künftige Diskussionen über die Rechte von Unfallopfern sein.