Gemäß einem Bericht von www.merkur.de berät die Verbraucherzentrale Bremen dazu, den Zählerstand zum Jahresende abzulesen und dem Energieversorger mitzuteilen. Laut der Verbraucherschützerin Inse Ewen könne dadurch bares Geld gespart werden und böse Überraschungen vermieden werden.
Experten empfehlen, den genauen Zählerstand mitzuteilen, da ansonsten der Versorger den aktuellen Stand schätzt. Dadurch könnten häufig noch ein paar Euro bei der Rechnung eingespart werden. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen rät zudem dazu, den abgerechneten Verbrauch mit den Zählerständen und vorangegangenen Rechnungen zu überprüfen, um etwaige Fehler zu erkennen.
Das Ablesen des Zählerstands ist kein Hexenwerk und kann meistens online im Kundenportal des Energieversorgers erledigt werden. Sollte dies nicht möglich sein, kann auch die Kundenhotline genutzt werden, um den Zählerstand durchzugeben.
Es ist wichtig zu beachten, dass der Anbieter den geschätzten Verbrauch optisch hervorheben und die Gründe für die Schätzung in der Rechnung angeben muss. Außerdem darf auf Wunsch des Kunden die vorgenommene Schätzung in Textform erläutert werden. Die Gaspreisbremse soll zwar erst im März greifen, jedoch rückwirkend ab Januar 2023 gelten. Experten haben berechnet, welche Entlastungen das im Haushalt bedeuten kann.
Aufgrund der gestiegenen Energiepreise könnten Verbraucher durch das genaue Ablesen und Melden des Zählerstands am Jahresende einige Euros einsparen. Es ist also ratsam, dieser Empfehlung zu folgen, um von möglichen Preisvorteilen zu profitieren. Die Überprüfung des abgerechneten Verbrauchs anhand der Zählerstände und vorangegangenen Rechnungen kann zudem helfen, Fehler zu erkennen und mögliche Korrekturen vorzunehmen, um zusätzliche Kosten zu vermeiden.
Quelle:
Gemäß einem Bericht von www.merkur.de
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