In Berlin hat der Sturm möglicherweise Schäden angerichtet, die verschiedene Versicherungen abdecken. Laut dem Bund der Versicherten (BdV) wird erst ab Windstärke 8 von einem Sturm gesprochen. Sturmschäden am Haus, wie ein abgedecktes Dach oder ein zerstörter Schornstein, gehören in der Regel zur Wohngebäudeversicherung. Diese Versicherung deckt auch Folgeschäden am Gebäude ab. Für Beschädigungen an Möbeln und anderen beweglichen Gegenständen greift die Hausratversicherung. Im Falle von umgestürzten Dachziegeln oder einem Baum, der auf ein Auto fällt, springt die Teilkaskoversicherung ein.
Es ist wichtig, Sturmschäden sofort der Versicherung zu melden, am besten schriftlich und telefonisch über die Schadenabteilung des Versicherers. Es empfiehlt sich, Fotos des Schadens anzufertigen und eine detaillierte Liste aller beschädigten Gegenstände zu führen. Um dem Versicherer eine genaue Bewertung des Schadens zu ermöglichen, sollten beschädigte Teile vorerst unverändert bleiben. Falls das Haus aufgrund der Schäden unbewohnbar ist und Reparaturen dringend erforderlich sind, müssen auch die behobenen Schäden dokumentiert werden. Alle Handwerkerrechnungen sollten sorgfältig aufbewahrt werden.
Es liegt in der Verantwortung der Versicherten, weitere Schäden zu vermeiden und die Situation zu stabilisieren. Dies kann bedeuten, zerbrochene Fenster abzudichten oder andere vorübergehende Maßnahmen zu ergreifen. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass niemand sein Leben riskieren sollte, um beispielsweise bei extremen Windverhältnissen das Dach zu reparieren. Es ist ratsam, während solcher Situationen Sicherheitsmaßnahmen zu ergreifen und gegebenenfalls professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen.