
Die aktuellen Diskussionen um die Verarbeitung personenbezogener Daten im Online-Werbemarkt nehmen zu. Die jüngsten Entwicklungen, insbesondere das EuGH-Urteil vom Donnerstag, werfen Fragen auf, die nicht nur Werbetreibende, sondern auch Nutzer betreffen. Der Gerichtshof entschied im Fall des Interactive Advertising Bureau Europe (IAB) über die rechtlichen Rahmenbedingungen für personalisierte Werbung und deren eigene Auswirkungen auf die datenschutzrechtlichen Bestimmungen.
In der Entscheidung, die auf einem Vorabentscheidungsverfahren eines belgischen Gerichts beruhte, wurde präzisiert, dass vor der Anzeige personalisierter Werbung unbedingt die Einwilligung der Nutzer eingeholt werden muss. Dies betont die zentrale Rolle, die personenbezogene Daten wie Standort, Alter oder Suchverlauf bei der Erstellung von Nutzerprofilen spielen. Nach Art. 4 Nr. 1 DSGVO werden personenbezogene Daten als solche Informationen definiert, die sich auf identifizierte oder identifizierbare natürliche Personen beziehen.
Technologien zur Datenspeicherung und -verarbeitung
Anlässlich dieser rechtlichen Aussagen informiert auch fondsprofessionell.de über die Möglichkeiten und Grenzen der Nutzung von Partner-Cookies sowie anderen Online-Kennungen. Diese Technologien ermöglichen es, Daten wie Browsertyp, Sprache und Bildschirmgröße auf Endgeräten zu speichern oder auszulesen. Werbung kann dann basierend auf diesen reduzierten Informationen zielgerichtet an bestimmte Nutzer angezeigt werden. Beispielsweise könnte einem städtischen Nutzer Elektrofahrzeug-Werbung nach 18:30 Uhr präsentiert werden.
Zusätzlich wird erwähnt, dass Werbung auch auf dem ungefähren Standort und auf Geräteinformationen basiert. Die Sammlung und Kombination dieser Informationen erlaubt es, detaillierte Nutzerprofile zu erstellen. So könnten beispielsweise Nutzer, die sich für Fahrradzubehör interessieren, gezielt Werbung für Produkte in diesem Bereich erhalten. Dies wird unter dem Gesichtspunkt betrachtet, dass Werbung zunehmend personalisiert und auf spezifische Nutzergruppen ausgerichtet wird.
Verantwortlichkeit im Rahmen der DSGVO
Das EuGH-Urteil spielte eine entscheidende Rolle bei der Klärung der Verantwortlichkeit im Bereich personalisierter Werbung. Das IAB wurde als gemeinsam Verantwortlicher im Sinne der DSGVO angesehen, da es durch sein „Transparency and Consent Framework“ (TCF) erhebliche Einflussmöglichkeiten auf die Verarbeitung personenbezogener Daten hat. Diese Plattform bietet nicht nur eine Möglichkeit, die Einwilligung der Nutzer zu verwalten, sondern speichert auch deren Präferenzen in einem TC-String.
Dieser TC-String stellt eine Kodierung dar, die es ermöglicht, Nutzerpräferenzen zu speichern und mit Maklern sowie Werbeplattformen zu teilen. Der Gerichtshof entschied, dass der TC-String als personenbezogenes Datum im Sinne der DSGVO zu werten ist, da er die Identifikation einer Person durch Zuordnung zu einer IP-Adresse ermöglicht. Dies hat umfassende Auswirkungen auf die Art und Weise, wie personalisierte Werbung in der Zukunft gestaltet und umgesetzt werden kann.
Die rechtlichen Rahmenbedingungen im Bereich der personalisierten Werbung sind somit komplex und unterliegen ständigen Anpassungen. Die teils widersprüchlichen Anforderungen an den Datenschutz und die Notwendigkeit der Einwilligung führen zu einer spannenden Entwicklung auf diesem Markt, die sowohl für Unternehmen als auch für Verbraucher wichtig ist.
fondsprofessionell.de und lto.de halten die Entwicklungen im Blick und werden die Auswirkungen auf die Werbeindustrie weiterhin analysieren.