Gesetzliche Regelung: Dürfen Verträge über das Telefon geschlossen werden?
Die Bundesnetzagentur regelt, dass bestimmte Verträge (z. B. Energieverträge, Internet- und Mobilfunkverträge, Gewinnspiel- und Lotterieverträge) nicht mehr mit einem einfachen „Ja“ am Telefon abgeschlossen werden dürfen. Ein Laufzeitvertrag darf erst mit Zustimmung zu einer schriftlichen Zusammenfassung beginnen.
Rechnungen sollten und müssen nicht gezahlt werden
Im Falle eines ungewollten Vertragsabschlusses am Telefon sollte man die Forderungen zurückweisen und sich zur Wehr setzen. Die Musterbriefe der Verbraucherzentrale können dabei helfen. Es sollte darauf geachtet werden, dass offene Beträge nicht einfach gezahlt werden. Stattdessen sollten unerwünschte Rechnungen ignoriert und die Bundesnetzagentur informiert werden.
Wie man es richtig macht, zeigte eine Seniorin (82) aus Unterfranken, die Trickbetrüger am Telefon selbst austrickste und dafür mit der Verdienst-Medaille Bayerns geehrt wurde.
Vorschaubild: © Hebi B. / pixabay.com (Symbolbild)
Gemäß einem Bericht von www.infranken.de
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