Gemäß einem Bericht von t3n.de,
Der Verbraucherzentrale Bundesverband hatte Erfolg in seiner Klage gegen Tesla wegen irreführender Werbung beim Wächtermodus. Allerdings konnte Tesla die Oberhand in Bezug auf die monierten Werbeaussagen zur CO2-Ersparnis behalten.
Der Wächtermodus von Tesla wird beworben, um Fahrzeugdiebstahl und Vandalismus zu verhindern. Das System zeichnet per Kamera auf und sendet im Falle eines Vorfalls eine Benachrichtigung an den Fahrzeughalter. Die Verbraucherzentrale kritisierte jedoch, dass Tesla die Wirksamkeit des Wächtermodus in seiner Werbung übertrieben dargestellt habe. Das Landgericht München gab den Verbraucherschützern in diesem Punkt Recht und untersagte Tesla die weitere Verwendung der irreführenden Werbeaussagen.
Die Entscheidung des Gerichts könnte Auswirkungen auf den Markt für Fahrzeugüberwachungssysteme haben. Andere Hersteller könnten nun vorsichtiger bei der Bewerbung ihrer Sicherheitsfunktionen sein, um ähnliche rechtliche Konsequenzen zu vermeiden. Verbraucher könnten auch sensibler auf die Versprechungen in der Werbung von Autoherstellern reagieren und vermehrt auf realistische Darstellungen und Nachweise achten.
Der Fall zeigt, dass Unternehmen bei der Bewerbung ihrer Produkte und Funktionen besonders vorsichtig sein sollten, um rechtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden und das Vertrauen der Verbraucher nicht zu verlieren.
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