Thüringen investiert verstärkt in die Bildung und entwickelt ein neues Programm zur Unterstützung von Brennpunktschulen. Jährlich werden 15,8 Millionen Euro für Bauinvestitionen an diesen Schulen bereitgestellt, die einen hohen Anteil sozial benachteiligter Schülerinnen und Schüler aufweisen. Bildungsminister Christian Tischner (CDU) hat kürzlich die Förderrichtlinie für die sogenannten Startchancen-Schulen unterzeichnet. Ab sofort können Schulen in Thüringen Fördermittel beantragen, um ihre Lernumgebungen zu modernisieren und die Bildungsgerechtigkeit zu fördern.

Das Ziel der Förderung ist es, wesentliche Lernbedingungen für Schüler zu verbessern und den Lehrkräften zu helfen. Zu den förderfähigen Projekten gehören Kreativlabore, Rückzugsräume sowie barrierefreie Außenbereiche, die die Lehr- und Lernbedingungen entscheidend verbessern sollen. Schulen, die sich beteiligen möchten, können Anträge bis Ende 2030 stellen. Der Förderzeitraum selbst erstreckt sich bis 2034, was den Einrichtungen genügend Zeit für die Umsetzung ihrer Projekte gibt.

Ein weitreichendes Programm

Das Startchancen-Programm, das auf zehn Jahre angelegt ist, verfügt über ein bundesweites Volumen von 20 Milliarden Euro. Thüringen profitiert davon mit jährlich rund 23 Millionen Euro Bundesmitteln. Diese Mittel sollen dazu dienen, eine moderne, klimagerechte und barrierefreie Bildungsinfrastruktur zu schaffen. Das Programm besteht aus drei wesentlichen Säulen: Der Gestaltung lernförderlicher Räume, spezifischen Angeboten zur Unterstützung von Bildung und der Stärkung der Lehrkräfte durch multiprofessionelle Teams. Letztere unterstützen insbesondere die individuelle Förderung der Schülerinnen und Schüler.

In Thüringen werden regionale Gruppen aus drei bis fünf Schulen gebildet, um den Austausch und die Zusammenarbeit zwischen den Schulen zu fördern. Jedes Schulteam wird von einem interdisziplinären Team begleitet, das bei der Umsetzung der Bildungsprojekte hilft. Zudem sind wissenschaftliche Begleitungen undEvaluationen geplant, um den Erfolg der Maßnahmen zu messen und gegebenenfalls Anpassungen vorzunehmen. Für die Jahre 2024 bis 2034 bestehen bereits Vereinbarungen zwischen Bund und Ländern zur effektiven Umsetzung des Programms.

Das Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur (TMBWK) hat hierzu verschiedene Verwaltungsvorschriften und Musterverträge im Thüringer Schulportal bereitgestellt. Damit sollen Schulen eine klare Orientierung erhalten, wie sie die Fördermittel effizient nutzen können. Die Maßnahmen zielen nicht nur auf die kurzfristige Verbesserung der Lernbedingungen ab, sondern auch auf eine nachhaltige Entwicklung der Schulen in den kommenden Jahren.