
Im Rechtsstreit um die Finanzierung von Sicherungsarbeiten in stillgelegten Kali-Gruben klagt Thüringen vor dem Bundesverwaltungsgericht. Die mündliche Verhandlung ist für Donnerstag, den 26. Juni, um 9.00 Uhr in Leipzig angesetzt. Im Zentrum des Verfahrens steht die Frage, ob der Bund sich an den Millionenkosten für die Sanierung der Umwelt-Altlasten der Kali-Industrie beteiligen muss, wie [Süddeutsche] berichtet.
Thüringen kämpft seit Jahren gegen die alleinige Zahlungspflicht für die Sicherungsarbeiten. Die Landesregierung hat bereits mehrere Vorleistungen getragen und zahlt jährlich einen zweistelligen Millionenbetrag für die Sicherungsarbeiten in den stillgelegten Gruben Springen und Merkers im Wartburgkreis. Laut Umweltminister Tilo Kummer könnte eine Entscheidung am Verhandlungstag fallen, dies hängt jedoch vom Verlauf der Diskussion ab.
Sanierungskosten und Verträge
Thüringen möchte die Möglichkeit von Nachverhandlungen über einen Generalvertrag, der im Jahr 1999 mit dem Bund abgeschlossen wurde, prüfen. Der Bund hatte damals Bergbauunternehmen von Sicherungskosten befreit und einen festen Betrag für Sicherungsarbeiten bereitgestellt, der nun jedoch aufgebraucht ist. Die aktuellen Kosten in Höhe von 16 bis über 20 Millionen Euro pro Jahr stellen eine erhebliche Belastung dar, die etwa 10% des Etats des Umweltministeriums ausmacht.
Kummer betont die Dringlichkeit der Klage und verweist auf die unzureichenden Kostenprognosen im Vertrag mit dem Bund. Diese waren seiner Ansicht nach zu niedrig angesetzt, was die finanzielle Situation für Thüringen weiter verschärft. Im Vergleich dazu haben Sachsen und Sachsen-Anhalt von besseren Klauseln in ihren Altlasten-Generalverträgen profitiert.
Umweltgefahren und Herausforderungen
Die Sicherungsarbeiten sind notwendig, um Probleme wie Einstürze der Hohlräume zu verhindern, die aus dem Kali-Abbau in der DDR resultieren. Insbesondere ein Wassereinbruch in der Grube Springen stellt zusätzliche Herausforderungen dar. Thüringen sieht die ökologischen Folgekosten des DDR-Bergbaus nicht nur als Landesaufgabe und drängt auf die Rückkehr des Bundes zur Kostenteilung.
Die Klage richtet sich gegen die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, die Nachfolger der Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben ist. Die baldige mündliche Verhandlung wird mit Spannung erwartet und könnte entscheidend sein für die zukünftige Kostenaufteilung zwischen Thüringen und dem Bund. In einer Zeit, in der Umweltschutz immer wichtiger wird, sieht Thüringen diese Thematik als essenziell an, um die ökologischen Belastungen nachhaltig und gerecht zu finanzieren.