Gemäß einem Bericht von www.butenunbinnen.de, hat der Ticketanbieter Eventim eine Musterfeststellungsklage wegen einbehaltener Gebühren bei abgesagten Veranstaltungen eingereicht bekommen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) hat diese Klage angestrebt, und nun können sich Betroffene der Klage anschließen.
Tickethändler wie Eventim berechnen bei jedem Ticketverkauf eine Vorverkaufsgebühr, die zwischen sechs und 15 Prozent des Kartenpreises beträgt. Während der Corona-Pandemie wurden viele Konzerte und Events abgesagt. Doch anstatt den gesamten Ticketpreis zu erstatten, sollen Vorverkaufsgebühren einbehalten worden sein, so die Vorwürfe der Verbraucherzentralen.
Eventim verteidigt sich damit, dass die Vorverkaufsgebühren ein Entgelt für die erfolgreiche Ticket-Vermittlung sind, auch wenn die Veranstaltung abgesagt wurde. Die Verbraucherzentralen argumentieren hingegen, dass dies eine „rechtswidrige Praxis“ sei. Daher haben sie eine Musterfeststellungsklage eingereicht, um die Interessen der betroffenen Verbraucher gleichzeitig durchzusetzen, ohne dass jeder einzelne klagen muss.
Um an der Klage teilzuhaben, können sich Verbraucherinnen und Verbraucher in das „Klageregister“ des Bundesamts für Justiz eintragen. Dies ist seit einigen Tagen online möglich. Die Verbraucherzentralen hatten bereits in der Vergangenheit mit Musterfeststellungsklagen Erfolg, beispielsweise im Fall des Abgasskandals von VW.
Es bleibt abzuwarten, wie das Gericht in diesem Fall entscheiden wird. Doch die Musterfeststellungsklage zeigt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher Wege haben, um sich gegen rechtswidriges Verhalten von Unternehmen zu wehren.
Den Quell-Artikel bei www.butenunbinnen.de lesen