
Unwetter stellen für viele Bürger nicht nur eine Gefahr für die eigene Gesundheit dar, sondern können auch massive Schäden am Eigentum verursachen. Betroffene sollten genau wissen, welche Versicherung für welche Art von Schäden aufkommt, um im Ernstfall rechtzeitig Ansprüche geltend machen zu können. [Süddeutsche] berichtet, dass es besonders wichtig ist, die Versicherungen umgehend über Schäden zu informieren.
Wenn Sturmschäden am Haus auftreten, deckt die Wohngebäudeversicherung Schäden an Dach, Fenstern oder Kellern ab. Diese Versicherung springt ein, wenn beispielsweise umgefallene Bäume oder andere Windschäden entstehen. Auch Folgeschäden wie feuchte Wände oder Böden sind in der Regel versichert. Dabei wird eine Windstärke von mindestens 8 (ab 62 km/h) als Maßstab verwendet. Sollte die genaue Windstärke nicht feststellbar sein, kann dennoch ein Sturmschaden angenommen werden, wenn in der Umgebung ähnliche Schäden festgestellt werden können, wie [Verbraucherzentrale] erläutert.
Regen- und Hochwasserschäden
Für Schäden, die durch eindringenden Regen entstehen, kommt die Hausratversicherung auf. Diese handykt bei Möbeln, Einrichtungsgegenständen und Kleidung, die durch Feuchtigkeit beeinträchtigt wurden. Allerdings müssen Versicherte auch hier Maßnahmen zur Schadenminderung ergreifen, wie zum Beispiel das Abdichten von Fenstern. Für Hochwasserschäden benötigen Verbraucher oft einen Zusatzbaustein für Elementarschäden in ihrer Wohngebäudeversicherung. Hierbei leistet die Versicherung nur, wenn das Wasser durch übertretende Gewässer, Witterungsniederschläge oder Grundwasser ins Haus gelangt. Schäden durch Grundwasser oder Niederschläge, die von unten eindringen, sind in der Regel nicht versichert.
- Sturmschäden am Haus: Wohngebäudeversicherung deckt Schäden ab.
- Eindringender Regen: Hausratversicherung kommt für Möbel- und Kleidungsschäden auf.
- Hochwasserschäden: Zusatzbaustein für Elementarschäden erforderlich.
Die Teil- oder Vollkaskoversicherung des Autos deckt Schäden, die durch herabfallende Dachziegel oder Bäume verursacht werden. Bei einem Sturm, der Bäume umstürzt, ist die Teilkaskoversicherung zuständig, während die Vollkaskoversicherung greift, wenn ein Fahrzeug mit einem Baum kollidiert. Bei morschen Bäumen haftet der Besitzer, ansonsten gilt das Umfallen von gesunden Bäumen als „höhere Gewalt“.
Haftpflicht und Gesundheitsschutz
Für Verletzungen oder Schäden, die durch umherfliegendes Inventar entstehen, kommt die Private Haftpflichtversicherung auf, sofern das Mobiliar nicht ausreichend gesichert war. Andernfalls sind in solchen Fällen die Wohngebäudeversicherung und die Krankenversicherung der Geschädigten zuständig. Die Krankenversicherung hingegen deckt Verletzungen ab, die durch herabfallende Gegenstände verursacht werden. Sollte eine dauerhafte Schädigung eintreten, greift zudem die private Unfallversicherung, falls vorhanden.
Es ist von entscheidender Bedeutung, dass alle Schäden umgehend den entsprechenden Versicherungen gemeldet werden, um die Leistungsansprüche nicht zu gefährden. Versichern Sie sich, dass Ihre Policen alle erforderlichen Schutzmaßnahmen gegen Elementarschäden, wie Überschwemmungen oder Hagel, umfassen, um im Schadensfall optimal geschützt zu sein. Letztlich hilft ein genaues Verständnis der Versicherungstypen und ihrer Leistungen, um besser vorbereitet zu sein und mögliche finanzielle Einbußen im Schadensfall zu vermeiden.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Unwetter eine Vielzahl von Herausforderungen mit sich bringen können, und die richtige Versicherung einen entscheidenden Unterschied macht. Die genauen Vertragsbedingungen und die Verfügbarkeit von Zusatzbausteinen sollten daher regelmäßig überprüft werden, um den Versicherungsschutz optimal abzustimmen.
Für weitere Informationen zu diesem Thema können Sie [Süddeutsche] und [Verbraucherzentrale] besuchen.