Gemäß einem Bericht von www.teltarif.de hat der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) Klage gegen den Sport-Streamingdienst DAZN wegen mehrerer Klauseln in den Nutzungsbedingungen eingereicht. Der vzbv bemängelt vor allem die Intransparenz und die Möglichkeit umfangreicher Vertragsänderungen, die sich DAZN selbst eingeräumt hat. Das Landgericht München I hat den Argumenten des vzbv in diesem Fall stattgegeben und die beanstandeten Klauseln als unwirksam eingestuft. Insbesondere die Preisanpassungsklausel von DAZN, die es dem Streamingdienst erlaubte, die Kosten für die Kunden je nach „sich verändernden Marktbedingungen“ anzupassen, wurde als unklar und kundenunfreundlich bewertet. Das Gericht argumentierte, dass die Klausel nicht spezifiziere, auf welchen Markt sie sich beziehe, und dass sie keine Verpflichtung vorsehe, Preise bei Kostenreduzierungen von DAZN entsprechend zu senken. Die Bestimmung wurde somit als unwirksam erachtet, obwohl DAZN seinen Kunden ein monatliches Kündigungsrecht einräumte.
Darüber hinaus kritisiert der vzbv auch eine Klausel in den Nutzungsbedingungen von DAZN, die dem Streamingdienst theoretisch ermöglichen würde, den Vertrag so anzupassen, dass überhaupt keine Sportveranstaltungen mehr übertragen werden würden. Dies wurde vom Gericht als unzumutbar für die Kunden eingestuft.
Insgesamt hat der vzbv zwölf Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von DAZN beanstandet. Für drei dieser Klauseln hat DAZN während des Klageverfahrens eine Unterlassungserklärung abgegeben. Bezüglich der neun weiteren Klauseln hat das Landgericht München I dem vzbv Recht gegeben.
Die Nutzungsbedingungen von DAZN wurden inzwischen angepasst und das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, da DAZN Berufung beim Oberlandesgericht München eingelegt hat.
Diese Entscheidung des Landgerichts München I und die damit verbundene Kritik des vzbv haben möglicherweise Auswirkungen auf den Markt der Streamingdienste und den Verbraucher. Streamingdienste wie DAZN könnten gezwungen sein, ihre Nutzungsbedingungen transparenter und kundenfreundlicher zu gestalten, um rechtliche Konflikte zu vermeiden. Kunden wiederum könnten von klareren Vertragsbedingungen und einem stärkeren Schutz ihrer Rechte profitieren. Es bleibt abzuwarten, wie das Oberlandesgericht München in der Berufungsverhandlung entscheidet und ob die Anpassungen der Nutzungsbedingungen von DAZN ausreichen, um die Kritik des vzbv zu entkräften.
Quelle: Gemäß einem Bericht von www.teltarif.de
Den Quell-Artikel bei www.teltarif.de lesen