Wieder einmal steht eine Entscheidung gegen ein Finanzinstitut bevor, die Tausenden von Sparkassenkunden eine beträchtliche Rückerstattung bringen könnte. In diesem Fall handelt es sich um die Sparkasse Berlin, die Gebühren ohne die ausdrückliche Zustimmung ihrer Kunden erhöht hat. Diese rechtswidrige Praxis wurde vom Kammergericht in Berlin am 9. April 2024 gerügt. Das Gerichtsurteil könnte nun eine Kettenreaktion auslösen, die nicht nur Kunden der Sparkasse Berlin betrifft, sondern möglicherweise auch Kunden anderer Banken.
Experten des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv) sind optimistisch, dass das Urteil dazu führen wird, dass Kunden, die seit 2018 zusätzliche Gebühren an ihre Bank zahlen mussten, diese Beträge zurückerstattet bekommen. Das vzbv ist in ähnlichen Verfahren auch gegen andere Bankinstitute wie die Sparkasse KölnBonn aktiv und beobachtet die Entwicklungen genau, um von einschlägigen Gerichtsentscheidungen zu profitieren.
Neben der Sparkasse Berlin könnten auch andere Bankhäuser von dem Urteil betroffen sein. Laut einem Bericht von focus.de haben Geldinstitute wie die Deutsche Bank, ING Diba und Commerzbank ihre Gebühren in den letzten Jahren deutlich erhöht. Dies betrifft nicht nur Kontoführungsgebühren, sondern auch Kosten für Überweisungen, SMS-TANs und Kontoauszüge. Verivox ergab, dass in den letzten zwei Jahren die Hälfte der Girokonten teurer geworden sind.
Es ist wichtig zu beachten, dass das Urteil noch nicht rechtskräftig ist und eine Revision im Gange ist. Die Verbraucherzentrale empfiehlt Kunden und Kundinnen, die Ansprüche auf eine Rückerstattung geltend machen möchten, sich an das Musterformular der Verbraucherzentrale zu wenden. Sobald das Urteil rechtskräftig ist, können Kunden die ihnen zustehenden Beträge zurückfordern. Dieses Urteil könnte einen Präzedenzfall schaffen, der weit über die Sparkasse Berlin hinausgeht und potenziell die Bankenlandschaft als Ganzes betrifft.