Das Recht auf Reparatur in Deutschland steht vor wesentlichen Veränderungen, die Verbraucherrechte stärken sollen. Verbraucherschützer fordern dringend Nachbesserungen an dem neuen Gesetzentwurf von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD), der auf die fristgerechte Umsetzung der EU-Richtlinie bis zum 31. Juli abzielt. Die Verbraucherzentrale des Bundesverbandes hat konkrete Forderungen formuliert, die in der Debatte Gehör finden sollen. Dabei handelt es sich um eine Höchstlieferfrist von fünf Tagen für Ersatzteile, eine Verlängerung der Gewährleistungsdauer sowie einen Reparaturbonus, der von den Herstellern finanziert werden soll.

Keo Rigorth, Ressourcenschutzexpertin des Verbands, betont, dass Reparaturen künftig einfacher, schneller und bezahlbarer gestaltet werden müssen. Laut Hubig sind die Hersteller dazu verpflichtet, Produkte während ihrer üblichen Lebensdauer reparabel zu halten und Ersatzteile bereitzustellen. Dies müsse zu einem angemessenen Preis geschehen, um den neuen Anforderungen gerecht zu werden. Der Gesetzentwurf sieht zudem vor, dass Verbraucher künftig über ihre Wahlmöglichkeiten zwischen Reparatur und Ersatzlieferung informiert werden müssen, was insbesondere für Online-Händler von Bedeutung ist.

Neue Regelungen und deren Auswirkungen

Die EU hat ein Recht auf Reparatur implementiert, das nicht nur für Smartphones, sondern auch für Haushaltsgeräte und andere Verbrauchsgüter gilt. Bei der Wahl der Reparatur verbessert sich die Gewährleistungsfrist um ein weiteres Jahr, sofern die Reparatur im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung erfolgt. Die neuen Informationspflichten treffen alle Online-Händler, die ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie Retourenprozesse anpassen müssen.

Laut den neuen Bestimmungen wird das Recht auf Reparatur ab Ende Juli 2026 auch für bereits gekaufte Geräte gelten, während für neu erworbene Produkte bereits ab diesem Datum strengere Anforderungen für Reparierbarkeit und Gewährleistungsverlängerungen in Kraft treten. Hersteller sind verpflichtet, technische Schutzmaßnahmen, die Reparaturen behindern, zu unterlassen. Dies verspricht eine Stärkung der Verbraucherrechte und zugleich eine Förderung des nachhaltigen Konsums.

Forderungen der Verbraucherschützer

Die Verbraucherschützer fordern jedoch mehr als die bloße Umsetzung der EU-Richtlinie. Die Bundesregierung sollte dazu ermutigt werden, sich im Europaparlament für eine Verlängerung der Gewährleistungsdauer einzusetzen, die sich an der Lebensdauer der Produkte orientiert. Zudem wird die verpflichtende Angabe der Lebensdauer auf Produkten oder in deren Beschreibungen gefordert, um den Verbrauchern mehr Transparenz zu bieten.

Abschließend möchten die Verbraucherschützer die Hersteller dazu bewegen, den Fokus auf die Produktion langlebigerer Güter zu legen. Dies kombiniert mit einem reparaturfreundlicheren Ansatz könnte dazu beitragen, eine neue Reparaturkultur zu etablieren und eine nachhaltigere Wirtschaft zu fördern. Die kommenden Monate bis zur Umsetzung des Gesetzes werden entscheidend sein für die Zukunft des Rechts auf Reparatur in Deutschland.