Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat eine Sammelklage gegen die 1N Telecom GmbH eingereicht, die auf eine Rückforderung von Geldern abzielt, die das Unternehmen unrechtmäßig von seinen Kunden verlangt hat. Hintergrund sind über 15.000 Beschwerden, die von Januar 2023 bis Juni 2025 bei Verbraucherzentralen eingegangen sind. Viele Betroffene, häufig ältere Menschen, mussten Summen von fast 420 Euro zahlen, die in vielen Fällen als unberechtigt erachtet werden.

Ramona Pop, Vorständin des vzbv, kündigte an, dass Verbraucher, die betroffen sind, sich kostenlos und unkompliziert in das Klageregister eintragen können, um sich der Klage anzuschließen. Diese Möglichkeit sei wichtig, um auch anderen, die von den Forderungen betroffen sind, eine Stimme zu geben. Die Verbraucherzentrale hält die Ansprüche gegen die Kunden von 1N Telecom für unzulässig und möchte gerichtlich feststellen lassen, dass diese Forderungen nicht rechtens sind.

Hintergründe der Klage

Die Klage konzentriert sich auf die Anforderungen eines 24-Monats-Vertrags für Festnetz und DSL-Internet, welche viele Verbraucher unterzeichneten. In vielen Fällen wurde erst nach Ablauf der 14-tägigen Widerrufsfrist erkannt, dass die Verträge nicht mit der Deutschen Telekom, sondern mit 1N Telecom geschlossen wurden. Dies führte zu erheblichem Unmut unter den Betroffenen.

Ein weiteres Problem ergab sich, wenn Verbraucher die Portierung ihrer Telefonnummer verhinderten. In solchen Fällen kündigte 1N Telecom den Vertrag und forderte regelmäßig die besagten fast 420 Euro, oft über Inkasso-Dienste. Diese Verfahrensweise hat bei vielen Betroffenen zu Verunsicherung und finanziellen Belastungen geführt.

Ein schnelles Vorgehen für Betroffene

Um sich der Sammelklage anzuschließen, können Interessierte folgende Schritte unternehmen: Zuerst sollten sie den Klage-Check auf der Website des vzbv durchführen, um zu prüfen, ob sie teilnehmen können. Anschließend können sie den News-Alert abonnieren, um über die Klage informiert zu bleiben, und sich schließlich beim Bundesamt für Justiz ins Klageregister eintragen.

Die Informationslage über die Beschwerden basiert auf der Vorgangserfassung aller 16 Verbraucherzentralen in Deutschland und zeigt, dass die tatsächliche Anzahl der Probleme noch höher sein könnte, da nicht alle Betroffenen sich an die Verbraucherzentralen wenden.

Auf die Vorwürfe reagierte 1N Telecom bislang nicht direkt, sondern verwies auf ein laufendes Verfahren. Es ist zudem bemerkenswert, dass es nicht das erste Gerichtsverfahren gegen das Unternehmen ist; 2023 entschied das Düsseldorfer Landgericht bereits, dass 1N Telecom keine massenhaften Werbebriefe an Kunden der Deutschen Telekom mehr versenden darf, da diese als irreführend eingestuft wurden.

Die Sammelklage, die nun am Oberlandesgericht Hamm anhängig ist, hat das Aktenzeichen I-13 VKl 3/25 und könnte für viele Betroffene eine Chance auf Rückerstattung bedeuten. Wenn auch Sie betroffen sind, sollten Sie sich rechtzeitig und umfassend informieren.

Für weitere Informationen besuchen Sie die Webseite der Verbraucherzentrale, oder lesen Sie den Artikel in der Zeit und auf n-tv.