Die Berliner Sparkasse hat vor Gericht eine Niederlage erlitten, nachdem Verbraucherschützer Klage wegen unangekündigter Kostenerhöhungen eingereicht hatten. Das Gericht entschied zugunsten der Kunden, die nun die Möglichkeit haben, eine Rückerstattung zu fordern. Laut der Entscheidung des Berliner Kammergerichts durfte die Berliner Sparkasse ohne die ausdrückliche Zustimmung der Kunden weder neue Gebühren einführen noch bestehende erhöhen.
Die Berliner Sparkasse hatte die Kosten mehrfach ohne Einholung der Zustimmung der Kunden erhöht, was zu Unmut führte. Eine konkrete Situation war die Umstellung des „Girokonto Comfort“ auf „Giro Pauschal“ Ende 2016, begleitet von einer einseitigen Erhöhung der monatlichen Gebühr um drei Euro. Rund 1.200 Kunden schlossen sich einer Sammelklage an, da die Sparkasse sich weigerte, die zu Unrecht erhobenen Beträge zurückzuzahlen. Obwohl das Gericht die Verjährung der Ansprüche feststellte, prüfen die Verbraucherschützer eine Revision des Urteils.
Das Richterurteil könnte auch Auswirkungen auf Kunden anderer Banken haben, die ähnliche unangekündigte Gebührenerhöhungen durchgeführt haben. Banken wie die Postbank, Deutsche Bank, ING Diba, Commerzbank und Sparkasse Ulm könnten betroffen sein. Kunden wird geraten, ihre Kontoauszüge seit Januar 2018 zu überprüfen, um festzustellen, ob unzulässige Gebührenerhöhungen erfolgt sind. Die Verbraucherzentrale stellt Musterschreiben zur Verfügung, um das zu viel bezahlte Geld von den Banken zurückzufordern. Niels Nauhauser von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg betonte, dass die ungenehmigten Gebührenerhöhungen der vergangenen Jahre unwirksam seien und Kunden das Recht hätten, eine Rückerstattung zu fordern.