Die Berliner Sparkasse hat vor Gericht eine Niederlage erlitten, da sie unangekündigte Kostenerhöhungen durchgeführt hat, die ohne Zustimmung der Kunden erfolgten. Der Verbraucherzentrale Bundesverband hatte gegen diese Vorgehensweise geklagt, was nun zu einer Entscheidung zugunsten der Kunden geführt hat. Kunden haben nun die Möglichkeit, Geld zurückzufordern.
Die Berliner Sparkasse hatte die Kosten ohne Einholung der aktiven Zustimmung der Kunden mehrfach erhöht. Dies führte dazu, dass die Verbraucherschützer eine Sammelklage einreichten, an der sich rund 1.200 Kunden beteiligten. Obwohl das Gericht eine Verjährung der Ansprüche annahm, prüfen die Verbraucherschützer eine Revision.
Das Urteil könnte auch Auswirkungen auf Kunden anderer Banken haben, die ähnliche unangekündigte Kostenerhöhungen durchgeführt haben. Dies betraf unter anderem die Postbank, Deutsche Bank, ING Diba, Commerzbank und Sparkasse Ulm. Kunden sollten ihre Kontoauszüge ab Januar 2018 überprüfen, um festzustellen, ob sie von unzulässigen Gebührenerhöhungen betroffen waren. Die Verbraucherzentrale bietet ein Musterschreiben an, das Kunden verwenden können, um eine Rückerstattung anzufordern.
Niels Nauhauser von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg betonte, dass die Gebührenerhöhungen der vergangenen Jahre ungültig seien und Kunden das Geld von ihrer Bank zurückfordern können. Es ist wichtig für Kunden, das bei der Kontoeröffnung gültige Preisverzeichnis zu überprüfen, um festzustellen, ob sie Anspruch auf Rückzahlungen haben.