Verbraucher*innen, die möglicherweise in eine betrügerische Vertragsfalle der 1N Telecom GmbH geraten sind, können sich ab sofort an der Sammelklage der Verbraucherzentrale Bundesverband beteiligen. Diese Klage, die vor dem Oberlandesgericht Hamm eingereicht wurde, zielt darauf ab, gerichtliche Klarheit über die unrechtmäßigen Forderungen des Unternehmens zu schaffen und bereits gezahlte Beträge zurückzufordern. Laut der Verbraucherzentrale Sachsen können sich Interessierte seit dem 19. Februar 2026 in das Klageregister eintragen.

Die 1N Telecom GmbH hat Kunden mit Angeboten kontaktiert, die oft mit offiziellen Schreiben der Deutschen Telekom verwechselt werden konnten. Viele Verbraucher*innen wurden dadurch in die Irre geführt und schlossen unbeabsichtigt Verträge ab. Diese Verträge sind in der Regel 24 Monate gültig und beinhalten die Bereitstellung von Festnetz- und DSL-Internetdiensten. Laut Berichten bemerken die Betroffenen häufig erst nach einer Frist von 14 Tagen, dass sie tatsächlich einen Vertrag mit 1N Telecom und nicht mit der Deutschen Telekom unterzeichnet haben.

Unrechtmäßige Forderungen und Schadensersatz

Besonders problematisch wird es, wenn die Portierung der Telefonnummer verhindert wird. In solchen Fällen kündigt 1N Telecom den Vertrag und verlangt eine Schadensersatzsumme von etwa 420 Euro, oft konkret 419,88 Euro. Diese hohen Beträge werden inzwischen auch von Inkassofirmen eingefordert. So hat die TPI Investment GmbH geäußert, dass sie die Forderung von 1N Telecom abgetreten bekommen hat und nun ebenfalls Zahlungen oder Vergleichsangebote anbetet.

Die Verbraucherzentralen halten die Forderung für unberechtigt und sehen in der Sammelklage die Möglichkeit, die Ansprüche der 1N Telecom gerichtlich anzufechten. Aktuell können Verbraucher*innen, die von 1N Telecom betroffen sind, mit Unterstützung der Verbraucherzentrale Sachsen ihre Chancen prüfen und sich für die Sammelklage registrieren lassen.

Teilnahmebedingungen und Hinweise für Betroffene

Die Verbraucherzentralen raten Betroffenen zudem dazu, alle relevanten Dokumente wie Verträge, Zahlungsnachweise und Schriftwechsel gut zu archivieren. Zur langfristigen Sicherung von Beweisen sollten Dokumente heruntergeladen oder Screenshots gemacht werden. Informationen zu weiteren Schritten und die Möglichkeit eines Klage-Checks sind auf der Website der Verbraucherzentrale Sachsen bereitgestellt. Bei Fragen können Termine für eine individuelle Beratung entweder online oder telefonisch unter 0341 6962929 vereinbart werden.

Für betroffene Verbraucher*innen bietet diese Sammelklage Hoffnung und die Möglichkeit, unrechtmäßig gezahlte Beträge zurückzufordern. Wie die Verbraucherzentrale Bundesverband berichtet, soll durch die Klage festgestellt werden, dass die Ansprüche des Unternehmens unzulässig sind und die Forderungen nicht rechtens bestehen.