Es ist erst sieben Wochen her, dass die Kennzeichnungspflicht für unverpacktes Fleisch eingeführt wurde. Doch es scheint an der Umsetzung zu scheitern. Transparenz für Kunden sollte die neue Kennzeichnungspflicht für unverpacktes Fleisch an Fleischtheken garantieren. Die Regelung gilt in der EU seit dem 01. Februar 2024. Doch eine Stichprobe der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat nun gezeigt, dass diese Pflicht in Metzgereien nicht wie vorgesehen umgesetzt wird.
Die Stichprobe bestand aus drei Metzgereien und fünf Supermärkten in Baden-Württemberg und lieferte ein ernüchterndes Ergebnis: Laut Vanessa Schifano, der Leiterin der Abteilung Lebensmittel und Ernährung bei der Verbraucherzentrale, fehlte bei allen Metzgereien die Herkunftsbezeichnung komplett. An den Frischetheken im Supermarkt seien die Informationen laut Bericht lückenhaft gewesen.
Verkäufer sind eigentlich verpflichtet, bei unverpacktem Schweine-, Schaf, Ziegen- und Geflügelfleisch Aufzucht- und Schlachtland der Tiere anzugeben. Dies sollte auf kleinen Schildern oder Bildschirmen in der Nähe der Ware zu lesen sein. Doch in den Supermärkten waren entweder nur wenige Produkte gekennzeichnet oder es stand nur ein Land an den Produkten.
Schifano kritisiert die fehlerhafte Umsetzung der Kennzeichnungspflicht und betont, dass dies Verbraucher eher in die Irre führe als für Transparenz zu sorgen. Ein weiteres Problem sei die Ungenauigkeit der verpflichtenden Angaben, da nur das Land der Aufzucht und Schlachtung angegeben werden müsse, was zu langen Transportwegen führen könne.
Die Verbraucherzentrale ruft dazu auf, Verstöße gegen die neue Kennzeichnungspflicht für unverpacktes Fleisch zu melden. Zudem empfiehlt sie generell, weniger Fleisch zu konsumieren, um Geld zu sparen.