Der Verbraucherschutz hat eine Klage gegen Vodafone eingeleitet, da Kunden seit 2023 fünf Euro mehr für ihren Internet- und Telefonvertrag zahlen müssen, ohne ausreichende Rechtsgrundlage. Die Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBZ) reichte eine Sammelklage beim Oberlandesgericht Hamm ein. Vodafone-Kunden haben die Möglichkeit, sich dieser Klage anzuschließen, was im Erfolgsfall zu einer direkten Rückerstattung ihres Geldes führen könnte, so die Vorständin des VZBZ, Ramona Pop. Eine ähnliche Situation gab es mit Netflix und Spotify, wo fehlende Zustimmungen der Kunden zu Preisanpassungen ebenfalls gerichtlich beanstandet wurden.
Kunden, die von der Vodafone-Preiserhöhung betroffen sind, können sich der Klage anschließen, wenn sie einen Internet- und/oder Telefonvertrag mit Vodafone abgeschlossen haben und von der fünf Euro Preiserhöhung betroffen sind. Mobilfunkverträge mit Vodafone sind jedoch nicht Gegenstand der Klage. Um am Prozess teilzunehmen, müssen Kunden in das Klageregister des Bundesamtes für Justiz eingetragen werden, nachdem sie nachweisen können, dass sie der Preiserhöhung aktiv zugestimmt haben. Die genaue Rückzahlungssumme im Erfolgsfall ist noch unbekannt.
Die VZBZ treibt auch eine Sammelklage gegen den Streamingdienst DAZN voran. Angesichts vergangener Preiserhöhungen haben Kunden die Möglichkeit, sich dieser Aktion anzuschließen. Es wird empfohlen, sich auch frühzeitig mit dem Ende des Nebenkostenprivilegs zu beschäftigen, um zukünftige finanzielle Belastungen zu vermeiden.