Die Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) steht bevor und hat in Deutschland bereits zu intensiven Diskussionen geführt. Ab April 2025 wird jeder gesetzlich Versicherte eine ePA erhalten, es sei denn, er widerspricht dieser Regelung. Ab Oktober 2025 sind die Ärzte und Gesundheitsdienstleister dann verpflichtet, die ePA mit den Gesundheitsdaten ihrer Patienten zu befüllen. Dies soll dazu beitragen, die Versorgung der Patienten zu verbessern und die Gesundheitsdaten zu bündeln, wie Apotheken Umschau berichtet.
Doch trotz der hohen Bekanntheit der ePA – eine Umfrage des Bundesverbands der Verbraucherzentralen (VZBV) ergab, dass 94 % der Befragten von der ePA wissen – gibt es große Unsicherheiten. Nur 71 % haben sich aktiv mit dem Thema auseinandergesetzt, während 33 % keinen persönlichen Nutzen in der ePA sehen. Sicherheitsbedenken äußerten 13 % der Umfrageteilnehmer, und 9 % haben aus diesen Gründen bereits Widerspruch gegen die ePA eingelegt oder sie löschen lassen.
Herausforderungen bei der Nutzung
Verbraucher berichten von erheblichen Schwierigkeiten bei der Registrierung und technischen Problemen, insbesondere bei der Freischaltung der ePA. Um die digitale Akte nutzen zu können, müssen die Nutzer die App ihrer Krankenkasse installieren und eine GesundheitsID erstellen. Dies erfordert einen Online-Ausweis oder eine elektronische Gesundheitskarte mit PIN. Hier fordert der VZBV eine Vereinfachung des Registrierungsprozesses sowie mehr Unterstützung durch die Krankenkassen.
Ein weiteres Problem ist, dass zahlreiche gewünschte Funktionen wie der digitale Impfpass oder das digitale Zahnbonusheft noch nicht verfügbar sind. Zudem kritisiert der VZBV, dass viele Versicherte nicht ausreichend über die Möglichkeit informiert sind, Widerspruch gegen die Nutzung ihrer Daten zu erheben. Dies ist besonders bedeutsam, da ab 2026 auch pseudonymisierte Daten aus der ePA an ein Forschungsdatenzentrum weitergeleitet werden sollen.
Technische Anforderungen und Unterstützung
Im Zuge der Digitalisierung des Gesundheitswesens, die mit einem neuen Gesetz im März 2024 vorangetrieben werden soll, müssen auch die Praxissoftwarehersteller bestimmte Anforderungen erfüllen. So müssen diese eine Konformitätsbewertung (KOB) durchlaufen, um sicherzustellen, dass ihre Systeme die Medikationsliste in der ePA abrufen und integrieren können, wie KBV erklärt. Ohne diese Zertifizierung dürfen die Systeme nicht für die Abrechnung über die Kassenärztlichen Vereinigungen eingesetzt werden.
Für Praxen ohne KOB-Zertifizierung gilt eine Übergangsregelung, die seit dem 1. Januar 2026 in Kraft ist. Diese erlaubt es, alte Systeme noch neun Monate für die Abrechnung zu nutzen. Es besteht zudem die Möglichkeit einer Übergangsfrist von bis zu 18 Monaten, wenn z.B. eine Praxis aufgrund von Krankheit oder Elternzeit aufgegeben wird.
Die Kritik an der ePA kommt jedoch nicht nur von Verbraucherschutzorganisationen, sondern auch von Hausärzten. Viele Patienten wissen nicht, dass sie eine ePA besitzen, und beschreiben den Registrierungsprozess als kompliziert. Statt einer klaren, nützlichen Übersicht wird die ePA oft als unsortierte PDF-Sammlung wahrgenommen, die im Alltag wenig hilfreich ist. Technische Störungen im Netzwerk der ePA führen darüber hinaus häufig zu Frustration in den Praxen.
In Anbetracht dieser Herausforderungen fordert der VZBV unter anderem ein feingranulares Berechtigungsmanagement für Versicherte sowie die Entwicklung einheitlicher Apps für den Zugriff auf die ePA. Die Unterstützung durch den Sozialverband Deutschland (SoVD) unterstreicht die Notwendigkeit von Barrierefreiheit, vor allem für unsichere Nutzer, die sich von der neuen Technologie überfordert fühlen könnten.