Verbraucherschutz

Verbraucherzentrale fordert Schadensersatz bei zu langsamen Internet – Finanzexperte

Seit zwei Jahren haben Verbraucher einen Anspruch auf schnelles Internet. Nun fordert die Verbraucherzentrale einen Schadensersatz bei zu langsamen Internet. Im Zuge der bevorstehenden Überarbeitung des Telekommunikationsgesetzes, fordert der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) daher eine Erhöhung der Mindestbandbreite, sowie einen Schadensersatzanspruch für zu langsame Internetverbindungen.

„Zu langsames Internet ist ein echtes Ärgernis für Verbraucher:innen. Wenn die Diskrepanz zwischen tatsächlicher und vertraglich zugesicherter Bandbreite zu groß ist, müssen Verbraucher:innen unkompliziert entschädigt werden“, sagt Ramona Pop, Vorständin der vzbv.

Demnach sollen Verbraucher bei zu langsamen Internet 15 Euro im Monat Schadensersatz erhalten. Diese würden vom Tarifpreis abgezogen werden, bis die Diskrepanz behoben ist, so die Verbraucherzentrale weiter.

Seit 2021 steht Verbrauchern im Falle von zu langsamen Internet zwar ein Minderungsrecht zu, allerdings gebe es dabei Probleme bei der Durchsetzung, so der vzbv. Die Minderungshöhe werde intransparent berechnet oder sei zu gering. „Auf dem Papier ist das Minderungsrecht ein Fortschritt für besseren Kundenschutz auf dem Telekommunikationsmarkt. In der Realität bleiben Verbraucher:innen auf der Strecke und kommen nicht zu ihrem Recht“, sagt Pop.

Zudem ist ein aufwendiges Messverfahren nötig, um eine Abweichung der tatsächlichen von der vertraglich zugesicherten Bandbreite nachzuweisen. So müssen 30 Messungen an drei unterschiedlichen Kalendertagen durchgeführt werden. Außerdem gibt es bestimmte Vorgaben, die von der Bundesnetzagentur festgelegt wurden.

Die Bundesnetzagentur spricht von einer „erheblichen, kontinuierlichen oder regelmäßig wiederkehrenden Abweichung“, wenn folgende Aspekte vorliegen: An mindestens zwei von drei Messtagen jeweils nicht mindestens einmal 90 Prozent der vertraglich vereinbarten maximalen Geschwindigkeit erreicht werden, die normalerweise zur Verfügung stehende Geschwindigkeit nicht in 90 Prozent der Messungen erreicht wird, oder an mindestens zwei von drei Messtagen jeweils mindestens einmal die minimale Geschwindigkeit unterschritten wird.

Die Verbraucherzentrale fordert eine Erhöhung der Mindestbandbreite und eine Verbesserung der rechtlichen und technischen Durchsetzbarkeit des Minderungsrechts für zu langsames Internet. Die genannten Forderungen sollen dazu beitragen, dass Verbraucher angemessen entschädigt werden und eine bessere Internetversorgung erhalten.

Quelle: Gemäß einem Bericht von www.kreiszeitung.de, https://www.kreiszeitung.de/verbraucher/minderungsrecht-internet-verbraucherzentrale-schadensersatz-preisminderung-zr-92583040.html

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Tim Meisner

Tim Meisner ist ein angesehener Wirtschaftsexperte und Analyst mit über zwei Jahrzehnten Erfahrung in der deutschen Wirtschaftslandschaft. Durch seine langjährige Tätigkeit in Deutschland hat er ein umfassendes Verständnis für lokale und nationale Wirtschaftsthemen entwickelt. Sein Fachwissen erstreckt sich von Finanzmärkten und Unternehmensstrategien bis hin zu makroökonomischen Trends. Er ist bekannt für seine klaren Analysen und durchdachten Einschätzungen, die regelmäßig in führenden Wirtschaftsmedien zitiert werden.

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