Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat kürzlich eine bedeutende Klage gegen Google (YouTube) gewonnen. Diese Entscheidung fiel am 11. März 2026, als das Landgericht Bamberg entschied, dass Werbung auf der Plattform klarer und eindeutiger gekennzeichnet werden muss. Insbesondere geht es um einen Fall, in dem ein Finfluencer in einem YouTube-Video den Hinweis „Enthält bezahlte Werbung“ lediglich für etwa 10 Sekunden einblendet hat. Dieses Vorgehen wurde als unzureichend erachtet, da der Sponsor nicht konkret genannt wurde, und bei einer Wiederholung des Videos war der Hinweis nicht mehr sichtbar.

Wie die Verbraucherzentrale berichtet, muss Google sicherstellen, dass gesponserte Inhalte in Echtzeit auf YouTube als Werbung sichtbar sind. Diese Entscheidung könnte weitreichende Auswirkungen auf das Influencer-Marketing haben, das sich in den letzten Jahren als erhebliches Marketing-Tool etabliert hat. Influencer:innen nutzen verstärkt Tap-Tags, um ihre Produkte oder Dienstleistungen zu verlinken. Dabei sollen kommerzielle Inhalte leicht erkennbar und vom redaktionellen Inhalt unterscheidbar sein, gemäß dem § 8 Abs. 3 S. 1 Medienstaatsvertrag (MStV).

Unzureichende Werbung auf Handelsblatt angeprangert

In einem weiteren Schritt hat die Verbraucherzentrale das Handelsblatt wegen unzureichender Kennzeichnung von Werbung abgemahnt. Ein Artikel auf handelsblatt.com, der wie ein neutraler Beitrag wirkte, stellte sich als Werbeanzeige heraus, deren Hinweis auf Werbung nicht ausreichend sichtbar war. Das Handelsblatt enthielt zudem Affiliate-Links, die erst weiter unten im Text erkennbar wurden. Da keine Unterlassungserklärung abgegeben wurde, hat die Verbraucherzentrale Klage gegen die Handelsblatt GmbH am Landgericht Düsseldorf erhoben.

Die jüngsten rechtlichen Entwicklungen betonen die Wichtigkeit einer klaren Kennzeichnung in sozialen Medien. Abmahnungen wegen unzureichender Werbekennzeichnung sind auch in der Influencer-Welt häufig und stellen ein zentrales Problem dar. Influencer müssen sich mit verschiedenen Rechtsgebieten wie Wettbewerbsrecht, Urheberrecht und Datenschutz auseinandersetzen. Inhalte auf Plattformen wie Instagram, TikTok und YouTube unterliegen denselben rechtlichen Regeln. Werbekennzeichnung ist erforderlich, wenn Beiträge geschäftliche Handlungen beinhalten.

Rechtliche Herausforderungen für Influencer

Das Influencer-Recht ist ein komplexes Zusammenspiel verschiedener Rechtsgebiete, was es Influencern erschwert, ihre rechtlichen Pflichten zu erkennen. Unklare oder versteckte Werbung kann ebenso wie Schleichwerbung rechtliche Probleme verursachen. Höhepunkte der bisherigen Rechtsprechung beinhalten Urteile des Bundesgerichtshofs, die besagen, dass Beiträge, die geschäftliche Interessen verfolgen, klar als Werbung gekennzeichnet werden müssen, wenn sie finanziert sind. Bei selbstgekauften Produkten, die keine Werbung darstellen, gibt es jedoch Ausnahmen.

Ab dem 28. Mai 2022 tritt ein neues Gesetz zum Schutz der Verbraucher in Kraft, das die Kennzeichnungspflichten für Werbung weiter präzisiert. Influencer sind aufgefordert, Anzeigen klar zu kennzeichnen, um rechtliche Risiken zu minimieren. Die Unsicherheiten rund um die Kennzeichnungspflichten bleiben bestehen, da die Gerichte weiterhin Einzelfallentscheidungen treffen. Profi-Rechtshilfe wird daher empfohlen, um langfristig erfolgreich zu agieren.

Die aktuelle Lage verdeutlicht, wie wichtig es ist, dass sowohl Unternehmen als auch Influencer die rechtlichen Anforderungen ernst nehmen, um rechtliche Probleme zu vermeiden. Klar erkennbare Werbung hilft nicht nur dabei, rechtlichen Auseinandersetzungen vorzubeugen, sondern stärkt auch das Vertrauen der Konsumenten in die vermittelten Inhalte.

Die Entscheidungen der Gerichte und die damit verbundenen Hinweise zur Werbekennzeichnung sind richtungsweisend für die Zukunft des Influencer-Marketings und zeigen die dringende Notwendigkeit für mehr Transparenz auf digitalen Plattformen.

Für weitere Informationen zu den rechtlichen Rahmenbedingungen im Influencer-Marketing können Sie die Artikel von Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, LTO und Ratgeberrecht konsultieren.