Die Verbraucherzentrale Hessen plant eine Sammelklage gegen die Gas.de Versorgungsgesellschaft mbH, die im Dezember 2021 fristlos ihre Strom- und Gasverträge kündigte. Diese rechtlichen Schritte sind eine Reaktion auf die massiven Auswirkungen, die die Kündigungen für viele Betroffene hatten. Für die Finanzierung der Klage bitten die Verantwortlichen um Spenden in Höhe von geschätzten 18.000 Euro, um die Prozesskosten zu decken. Der Verein geht damit als erster im Bundesverband der Verbraucherzentralen diesen Weg, um den Forderungen der betroffenen Verbraucher Gehör zu verschaffen. Eine Einreichung der Klage beim Oberlandesgericht Hamm ist noch in diesem Jahr geplant, um die Verjährungsfrist mit einem Stichtag zum 31. Dezember 2025 zu stoppen.

Hintergrund dieser rechtlichen Auseinandersetzung sind die massiven Preissteigern infolge des Ukrainekriegs, die dazu führten, dass Unternehmen wie Gas.de und Stromio GmbH Ende Dezember 2021 ihre Lieferungen einstellten. Dies stellte die Finanzierung dieser Billiganbieter vor große Herausforderungen, da deren Geschäftsmodell auf dem kurzfristigen Einkauf von Energie basierte. Viele Kunden waren überrascht und betroffen, da sie ohne Vorwarnung aus ihren Verträgen entlassen wurden und oft in der teureren Ersatzversorgung ihres lokalen Grundversorgers landeten.

Betroffene Verbraucher und Schadenersatzansprüche

Die Verbraucherzentrale Hessen geht davon aus, dass die Schäden für betroffene Verbraucher durchschnittlich bei etwa 300 Euro betragen. Daher richtet sich die Klage darauf, diese Differenz zwischen den Kosten des Billiganbieters und der Ersatzversorgung zu erstatten. Die Teilnahme an der Sammelklage ist für alle betroffenen Verbraucher kostenlos, da die Verbraucherzentrale die Gerichts- und Anwaltskosten übernimmt.

Kunden, die sich an der Klage beteiligen möchten, haben bis einen Tag vor dem ersten Verhandlungstermin die Möglichkeit, sich anzumelden. Zudem können Spenden an die Verbraucherzentrale bar in Beratungsstellen, per Überweisung oder über ein Online-Formular getätigt werden. Das Interesse an der Klage spiegelt sich auch in der vorangegangenen Sammelklage wider, die die Verbraucherzentrale Hessen gegen Stromio eingereicht hatte und deren erster Verhandlungstermin auf den 16. April 2026 verschoben wurde.

Rechtliche Bewertung und Ausblick

Die Verbraucherzentrale Hessen hält die fristlosen Kündigungen von Gas.de für rechtswidrig, was die Rechtmäßigkeit der Klage untermauert. Betroffene Verbraucher, die nach dem unerwarteten Lieferstopp auf ihren örtlichen Grundversorger angewiesen sind, könnten auf einen baldigen Erfolg hoffen, wenn die Klageverfahren erfolgreich verlaufen. Mit der Eintragung ins Klageregister wird für das erste Quartal 2026 gerechnet, was weitere Details und einen möglichen Verlauf der Sammelklage nach sich ziehen dürfte.

Für Betroffene gilt: Eine rasche Kündigung könnte dabei helfen, ihre Ansprüche rechtzeitig durchzusetzen. Die Verbraucherzentrale Hessen appelliert an alle Betroffenen, sich über die rechtlichen Möglichkeiten zu informieren und gegebenenfalls aktiv zu werden. Nur durch gemeinsames Vorgehen könnte die Situation für viele Verbrauchende verbessert werden.

Weitere Informationen zur Initiierung der Sammelklage und zur Möglichkeit der Unterstützung finden Interessierte unter Verbraucherzentrale Hessen und FAZ.