Die Verbraucherzentrale NRW hat die Firma Mondelez wegen eines Verstoßes gegen die Lebensmittel-Informationsverordnung abgemahnt. Der Grund: Beim beliebten „Schüttel mich“-Weihnachtsmann aus der Milka-Reihe sind wichtige Pflichtangaben wie Gewicht, Zutaten, Allergenhinweise und das Mindesthaltbarkeitsdatum nicht wie gewohnt angebracht. Stattdessen sind diese Informationen auf einen verklebten Faltzettel am Boden des Produkts verlagert, der geöffnet werden muss, um die Angaben zu lesen. Laut der Verbraucherzentrale ist dies ein klarer Verstoß gegen die gesetzlichen Vorgaben, die eine gut sichtbare und unverdeckte Lesbarkeit dieser Informationen fordern, wie auch chip.de berichtet.
Der Milka-Weihnachtsmann hat ein Gewicht von rund 61 Gramm und ist mit Smarties gefüllt. Die Verpackung ist in lila gehalten, jedoch sind die relevanten Informationen nicht auf den ersten Blick erkennbar, was die Nutzerfreundlichkeit stark beeinträchtigt. Die Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV), die auf EU-Ebene geregelt ist, legt fest, dass Angaben wie Gewicht und Inhaltsstoffe in einer klaren und übersichtlichen Weise angegeben werden müssen. Darüber hinaus muss das Mindesthaltbarkeitsdatum stets gut lesbar und an einer zugänglichen Stelle platziert sein, was in diesem Fall nicht erfüllt wird, wie die Verbraucherzentrale feststellt. Auch die konkrete Kennzeichnung von Allergenen, die in der LMIV geregelt ist, bleibt hier unzureichend sichtbar.
Frühere Kritik an Mondelez und Milka
Mondelez, der Hersteller der Milka-Produkte, sieht sich nicht zum ersten Mal mit der Kritik an seiner Kennzeichnung konfrontiert. In der Vergangenheit wurde das Unternehmen bereits wegen sogenannter Mogelpackungen in die Schusslinie genommen. In der schriftlichen Stellungnahme hat Mondelez jedoch betont, dass die Zutaten und das Gewicht des Produkts gemäß den rechtlichen Vorgaben angegeben sind. Trotzdem wird von der Verbraucherzentrale gefordert, dass die Kennzeichnung dringend geändert wird, um den Verbraucherschutz zu gewährleisten.
Die LMIV ist Teil der Maßnahmen, die darauf abzielen, Verbraucher umfassend zu informieren und ihnen eine informierte Kaufentscheidung zu ermöglichen. Es ist von großer Bedeutung, dass derartige Vorschriften eingehalten werden, um potenzielle Gesundheitsrisiken zu minimieren und die Transparenz im Lebensmittelbereich zu fördern. Laut bvl.bund.de müssen Lebensmittelverpackungen klare Informationen über Inhaltsstoffe, Allergene und Haltbarkeitsdaten enthalten, um sicherzustellen, dass die Verbraucher gut informiert sind.
Die Abmahnung der Verbraucherzentrale könnte somit nicht nur Auswirkungen auf die aktuelle Produktlinie haben, sondern auch auf zukünftige Produkte von Mondelez und ihren Umgang mit Kennzeichnungsvorgaben. Die Diskussion um die transparente Kennzeichnung von Lebensmitteln bleibt ein wichtiges Thema, besonders in der Vorweihnachtszeit, in der viele Verbraucher vermehrt auf süße Leckereien zurückgreifen.