Verbraucherschutz

Verbraucherzentrale NRW warnt vor irreführender Werbung mit „Cardio“-Produkten

Die dunkle Seite der „Cardio“-Produkte: Verbraucherzentrale NRW warnt vor irreführender Werbung und gefälschten Promi-Empfehlungen

Die Verbraucherzentrale NRW hat eine Warnung vor der Werbung mit „Cardio“-Produkten herausgegeben. Verschiedene Anbieter bewerben Nahrungsergänzungsmittel mit irreführenden Heilsversprechen im Internet, die medizinische Wirkungen vortäuschen und gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen. Die Verbraucherzentrale erhält täglich Anfragen zu Gesundheitswerbung für Produkte wie „CardioBalance“, „CardiOne“, „Cardiotensive“ oder „Cardiotonus“. Gefälschte Prominentenzitate von Personen wie Eckart von Hirschhausen und Sandra Maischberger verstärken die Irreführung.

Das Projekt „Faktencheck Gesundheitswerbung“ der Verbraucherzentralen NRW und Rheinland-Pfalz beobachtet seit Monaten einen Anstieg von Verbraucheranfragen zu „CardioBalance“ und ähnlichen Gesundheitsprodukten, die angeblich von Prominenten beworben werden. Die Gesundheitsversprechen für diese Produkte werden von Verbraucherschützern als unzulässig eingestuft. Die beworbenen „Cardio“-Produkte werden häufig fälschlicherweise als Medikamente angesehen, obwohl es sich um Nahrungsergänzungsmittel handelt. Dabei versprechen die Werbungen eine Heilung oder Vorbeugung von Krankheiten, was rechtlich nicht erlaubt ist.

Die Verbraucherzentrale NRW hat zwei Anbieter von „CardioBalance“, Geberich OÜ (Estland) und Geberich GmbH (Schweiz), abgemahnt und aufgefordert, die Verwendung gesundheitsbezogener Aussagen zu unterlassen. Die Anbieter distanzierten sich von den beanstandeten Werbeversprechen und behaupteten, nicht für die unzulässigen Aussagen verantwortlich zu sein. Die Verwendung von Bildern und gefälschten Zitaten von prominenten Personen wie Eckart von Hirschhausen und Sandra Maischberger ohne deren Einwilligung verstärkt die Täuschung der Verbraucher.

Bei bereits erfolgten Käufen aufgrund der Werbung können Verbraucher den Kaufvertrag widerrufen. Die Frist dafür beträgt in der Regel 14 Tage, kann aber bei fehlerhaften Widerrufsbelehrungen auch ein Jahr und 14 Tage betragen. Die Verbraucherzentrale rät zur Vorsicht bei Promiwerbung für Gesundheitsprodukte und empfiehlt, sich bei Unsicherheiten an das Projekt „Faktencheck Gesundheitswerbung“ zu wenden. Es wird dringend empfohlen, auf gefälschte Werbeversprechen zu achten und bei Verdacht rechtliche Schritte einzuleiten.

Tim Meisner

Tim Meisner ist ein angesehener Wirtschaftsexperte und Analyst mit über zwei Jahrzehnten Erfahrung in der deutschen Wirtschaftslandschaft. Durch seine langjährige Tätigkeit in Deutschland hat er ein umfassendes Verständnis für lokale und nationale Wirtschaftsthemen entwickelt. Sein Fachwissen erstreckt sich von Finanzmärkten und Unternehmensstrategien bis hin zu makroökonomischen Trends. Er ist bekannt für seine klaren Analysen und durchdachten Einschätzungen, die regelmäßig in führenden Wirtschaftsmedien zitiert werden.

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