Die Verbraucherzentrale in Sachsen bereitet eine Sammelklage gegen Amazon-Prime Video vor. Der Streaming-Anbieter stellt seine Kunden vor die Wahl, entweder zukünftig Werbung beim Streamen anzusehen oder für einen Aufpreis von knapp drei Euro pro Monat werbefrei zu streamen. Rechtsexperte der Verbraucherzentrale, Michael Hummel, bezeichnete diese Einführung als rechtswidrig und plant rechtliche Schritte für alle Betroffenen. Auch der Verbraucherzentrale Bundesverband hat angekündigt, gegen diese Maßnahme vorzugehen.
Vor der Einführung des werbefinanzierten Streamings hatte Amazon erklärt, ab Montag Filme und Serien „in begrenztem Umfang“ mit Werbung anzubieten. Die Verbraucherschützer sehen diese Änderung als unzureichend an, um wirksam zu werden. Sie argumentieren, dass Amazon die Zustimmung seiner Nutzer einholen müsse, da es sich um eine wesentliche Vertragsänderung handle. Der Bundesverband hat daher Amazon Digital Germany GmbH abgemahnt und kündigt eine Klage gegen das einseitige Vorgehen an.
Amazon hat die Vorwürfe zurückgewiesen und betont, alle gesetzlichen Verpflichtungen erfüllt zu haben. Laut Amazon-Sprecher Michael Ostermeier habe das Unternehmen korrekt gehandelt, wie er dem Fachportal „Meedia“ mitteilte. Die Auseinandersetzung zwischen der Verbraucherzentrale Sachsen und Amazon zeigt die wachsende Bedeutung des Themas Datenschutz und Verbraucherrechte im digitalen Streaming-Bereich.