Gemeinsam mit anderen Verbraucherzentralen hat die Verbraucherzentrale Thüringen in den letzten Monaten Probleme mit Vertragskündigungen bei Aboverträgen untersucht. Seit dem 1. März 2022 können Verträge, die nach diesem Datum abgeschlossen wurden, nach Ablauf der Mindestlaufzeit eigentlich mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden. Hunderte Verbraucher in Thüringen haben sich wegen solcher Probleme an die Verbraucherzentrale gewandt. Seit Jahresbeginn sind etwa 350 Beschwerden eingegangen, was ungefähr dem Durchschnitt der vergangenen Jahre entspricht.
Im Rahmen der Untersuchungen wurden 828 Unternehmen überprüft und bei jedem siebten wurden Verstöße festgestellt. Insgesamt wurden 85 Firmen abgemahnt, von denen 50 bereits eingelenkt haben. Bei weiteren 31 Unternehmen wurden Verstöße gefunden, deren rechtliche Prüfung noch nicht abgeschlossen ist oder bei denen juristische Schritte geprüft werden.
Gemäß Dirk Weinsheimer, dem Rechtsexperten der Verbraucherzentrale Thüringen, können Verbraucher ihre Verträge nach Ablauf der Mindestlaufzeit immer mit einer Frist von einem Monat kündigen, auch wenn sie zuvor anderen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugestimmt haben. Diese AGB sind ungültig.
Die Auswirkungen dieser Probleme mit Vertragskündigungen können sowohl für den Markt als auch für die Verbraucher erheblich sein. Unternehmen, die gegen die neuen Regelungen verstoßen, müssen mit Abmahnungen und möglicherweise juristischen Konsequenzen rechnen. Dies kann ihren Ruf schädigen und zu finanziellen Verlusten führen. Auf der Verbraucherseite können die Probleme mit Vertragskündigungen zu Frustration und Unsicherheit führen. Verbraucher, die ihre Verträge nicht rechtzeitig kündigen können, sind möglicherweise weiterhin an ungewollte Aboverträge gebunden, was zu Kosten und Unannehmlichkeiten führt.
Es bleibt abzuwarten, wie die rechtliche Prüfung der Verstöße bei den 31 Unternehmen ausgeht und ob weitere juristische Schritte ergriffen werden. Die Verbraucherzentrale Thüringen und andere Verbraucherzentralen setzen sich weiterhin dafür ein, dass Vertragskündigungen bei Aboverträgen in Übereinstimmung mit den neuen Regelungen erfolgen. Dies schützt die Rechte der Verbraucher und schafft einen fairen Markt für alle Beteiligten.
Quelle: Gemäß einem Bericht von www.zeit.de
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