Gemäß einem Bericht von www.rbb24.de,
Am Mittwoch, den 14. Dezember, startet der Prozess gegen die Sparkasse Barnim, bei dem die Verbraucherzentrale Brandenburg das Geldinstitut wegen fehlerhafter Zinsauszahlungen verklagt. Rund 200 Kunden haben sich bereits der Klage angeschlossen, und ähnliche Vorwürfe werden auch gegen andere Sparkassen in Brandenburg erhoben.
Die Musterfeststellungsklage der Verbraucherzentrale Brandenburg zielt darauf ab, ein Urteil zu erlangen, das die Berechnung der Zinsen für die betroffenen Langzeitverträge „Prämiensparen flexibel“ korrigiert. Diese Musterfeststellungsklage könnte auch für andere Gerichtsverfahren von Bedeutung sein, da ein Urteil dazu herangezogen werden kann, welche Zinsen angewandt werden müssen.
Die Klage war nach Angaben von Erk Schaarschmidt von der Verbraucherzentrale Brandenburg alternativlos, da die Sparkasse außergerichtliche Einigungen abgelehnt und keinerlei Zugeständnisse gemacht hatte. Die Sparkasse selbst wollte sich zu diesem laufenden Verfahren nicht äußern. Zusätzlich zu der Klage gegen die Sparkasse Barnim, wurden auch Musterfeststellungsklagen gegen die Sparkasse Spree-Neiße und die Sparkasse Märkisch-Oderland eingereicht.
Der Ausgang des Verfahrens gegen die Sparkasse Barnim wird Auswirkungen auf alle betroffenen Kunden sowie auf ähnliche Verfahren gegen andere Sparkassen in Brandenburg haben.
Es bleibt abzuwarten, wie das Brandenburgische Oberlandesgericht entscheiden wird und inwiefern die Musterfeststellungsklage den betroffenen Kunden zu einer Korrektur ihrer Zinsen verhelfen wird.
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