Gemäß einem Bericht von www.chip.de, ist die primaholding GmbH bei Verbraucherzentralen wegen Beschwerden im Bereich Energie und Wasser bekannt. Die Verbraucherschützer haben allein im Jahr 2022 17.000 Beschwerden gegen das Unternehmen verzeichnet, was fast ein Drittel aller Beschwerden in diesem Bereich ausmacht. Die Gründe für die Beschwerden reichen von untergeschobenen Verträgen über unzulässigen Preiserhöhungen bis hin zu zu hohen Abschlägen. Momentan führt der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) bereits zwei Musterfeststellungsklagen gegen primastrom und voxenergie aufgrund unzulässiger Preiserhöhungen.
Nun könnte eine dritte Sammelklage hinzukommen, da das Unternehmen laut vzbv angeblich nicht ordnungsgemäß über das gesetzlich vorgeschriebene Widerrufsrecht in Verträgen informiert. Die Konsequenzen für Verbraucher sind bedeutsam: Verträge können widerrufen werden, wenn der Vertragsschluss nicht länger als 12 Monate und 14 Tage zurückliegt. Zudem können bereits gezahlte Abschläge vollständig zurückverlangt werden. Ein Zwei-Personen-Haushalt mit einem Jahresverbrauch von 2.500 kWh kann sich nach zwölf Monaten Belieferung beispielsweise mehr als 1.200 Euro erstatten lassen.
Diese Entwicklungen können erhebliche Auswirkungen auf den Markt und die Verbraucher haben. Verbraucher, die Kunden von nowenergy, primastrom oder voxenergie sind und in dem genannten Zeitraum einen Vertrag abgeschlossen haben, sollten die Webseite der Verbraucherzentrale besuchen und ihren Fall interaktiv prüfen lassen. Es ist anzunehmen, dass diese Klagen und die Möglichkeit des Widerrufs von Verträgen das Vertrauen der Verbraucher in Energieanbieter beeinflussen und möglicherweise zu einem verstärkten Wechselverhalten der Verbraucher führen könnten. Die betroffenen Unternehmen müssen sich aufgrund dieser Klagen und der möglichen Rückforderungen möglicherweise auf finanzielle Belastungen einstellen und könnten ihren Umgang mit Vertragsabschlüssen und Kundenkommunikation überdenken müssen.
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