Am 23. Februar 2026 findet in Billerbeck ein Workshop zum Thema Ehrenamt und Versicherungsschutz statt. Die Veranstaltung beginnt um 18:00 Uhr in der Geschwister-Eichenwald-Aula, An der Kolvenburg 12. Referentin Alina Fricke von der Ecclesia Versicherungsdienst GmbH wird die Haftungssituation von ehrenamtlich Tätigen erläutern und verschiedene Versicherungslösungen vorstellen. Der Eintritt ist kostenlos, und der ursprüngliche Termin wurde aufgrund einer Glatteiswarnung verschoben.
Der Workshop wird sich mit wichtigen Themen rund um den Versicherungsschutz für Ehrenamtliche befassen. Dazu gehören der Versicherungsschutz bei Schäden gegenüber Dritten, Schäden am eigenen Eigentum sowie die Unfallversicherung während der ehrenamtlichen Tätigkeit. Die Teilnehmenden können sich bis zum 19. Februar 2026 anmelden. Anmeldemöglichkeiten bestehen über einen QR-Code in der Veranstaltungsankündigung, telefonisch unter 02543/7357 oder per E-Mail an poelling@billerbeck.de. Eine Teilnahme ist sowohl in Präsenz als auch online möglich.
Relevanz von Versicherungen im Ehrenamt
Die Wichtigkeit von Versicherungsschutz für Ehrenamtliche wird von Experten immer wieder betont. Laut Finanztip ist eine Haftpflichtversicherung in allen Lebenslagen notwendig und besonders für Ehrenamtliche unerlässlich. Diese kann in Form einer Vereins- oder Betriebshaftpflichtversicherung oder einer Privathaftpflichtversicherung bestehen.
Für einfache Ehrenamtler ohne besondere Verantwortung ist die Privathaftpflichtversicherung oft ausreichend. Sie deckt Schäden ab, die versehentlich anderen zugefügt werden, ohne dass zusätzliche Kosten anfallen. Insbesondere für Vereine, die keine eigene Haftpflichtversicherung bieten, wird die private Absicherung wichtig, um einen adäquaten Schutz zu gewährleisten.
Jedoch gibt es für Ehrenamtliche, die in hohen Ämtern tätig sind, spezielle Regelungen. In diesen Fällen ist die Organisation, bei der das Ehrenamt ausgeübt wird, für den Versicherungsschutz verantwortlich. Und bei öffentlichen Ämtern übernehmen die Kommunen die Haftung. Für Ehrenamtler mit Vermögensverantwortung ist eine klassische Privathaftpflichtversicherung nicht ausreichend; hier sollten sie über eine Betriebshaftpflicht oder eine Vermögensschadenhaftpflicht nachdenken.
Gesetzliche Unfallversicherung und deren Grenzen
Zusätzlich zur Haftpflichtversicherung bietet die gesetzliche Unfallversicherung Schutz, der jedoch nicht immer ausreicht. Laut Verbraucherzentrale umfasst der kostenlose gesetzliche Versicherungsschutz viele ehrenamtliche Tätigkeiten, bietet aber nur unzureichende Absicherung.
Für eine juristische Anerkennung als Ehrenamt müssen bestimmte Kriterien erfüllt sein, darunter Freiwilligkeit, Unentgeltlichkeit und die kontinuierliche Ausübung der Tätigkeit. Die gesetzliche Unfallversicherung zahlt nur, wenn der Unfall im direkten Zusammenhang mit der Ehrenamtstätigkeit steht oder auf dem Weg dorthin passiert. Auch die Rund-um-die-Uhr-Abdeckung oder der Schutz im Ausland sind ausgeschlossen.
Um den Schutz zu verbessern, wird eine private Berufsunfähigkeitsversicherung empfohlen, die Rentenleistungen bei dauerhaften gesundheitlichen Einschränkungen bietet. Eine weitere Option ist die private Unfallversicherung, die einmalige Geldbeträge bei Invalidität auszahlt.