Gemäß einem Bericht von MDR SACHSEN wurde die Stadt Weißwasser nach dem Großbrand im Volkshaus von der Versicherung nicht entschädigt. Das Landgericht Görlitz entschied, dass die Versicherung eine Klausel in den Zusatzvereinbarungen zum Versicherungsvertrag geltend machen konnte, wonach abbruchreife oder anderweitig dauerhaft entwertete Gebäude nicht versicherbar sind. Die Versicherung betrachtet das Volkshaus als abbruchreif und das Gericht folgte dieser Auffassung.
Aus wirtschaftlicher Sicht hat diese Entscheidung des Landgerichts Görlitz Auswirkungen auf verschiedene Akteure. Zum einen bedeutet das Urteil einen Verlust für die Stadt Weißwasser, da sie die erhoffte Versicherungssumme von 1,6 Millionen Euro nicht erhalten wird. Dieses Geld hätte für den Wiederaufbau oder andere Investitionen genutzt werden können. Die Stadt erwägt nun, vor die nächste Instanz zu ziehen, um das Urteil anzufechten.
Für die Versicherungsbranche könnte das Urteil bedeuten, dass sie bei leerstehenden Denkmälern oder abbruchreifen Gebäuden zukünftig eine genaue Risikoprüfung durchführen müssen. Die OKV hat in diesem Fall ihre Klausel angewendet und bestätigt bekommen. Andere Versicherungen könnten diesem Beispiel folgen und ähnliche Klauseln oder Versicherungsregeln für solche Situationen einführen.
Auch zukünftige Investoren oder Eigentümer von abbruchreifen Gebäuden müssen sich bewusst sein, dass sie möglicherweise von Versicherungen keine oder nur eingeschränkte Deckung erhalten. Das kann dazu führen, dass solche Bauwerke weniger attraktiv für Investitionen werden oder dass die Kosten für zusätzliche Sicherheitsvorkehrungen steigen.
Es bleibt abzuwarten, wie sich dieser spezifische Fall auf den Versicherungsmarkt und die Investitionsbereitschaft in solche Gebäude auswirken wird. Es könnte zu einer genauerena Risikobewertung und strengeren Versicherungsbedingungen kommen. Zudem könnten leer stehende Denkmäler oder abbruchreife Gebäude weniger Wert haben und schwieriger oder teurer zu verkaufen sein.
Quelle: Gemäß einem Bericht von MDR SACHSEN, www.mdr.de
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