Ein Ehepaar aus Warngau steht vor einem ernsten Problem, nachdem sie in ihrem Keller Schäden in Höhe von 3.500 Euro entdeckt haben, die durch Starkregen verursacht wurden. Robert und Hannelore Zetzl kehrten aus dem Urlaub zurück und fanden nasse Teppiche im Souterrain vor. Die Feuerwehr Warngau war zu diesem Zeitpunkt bereits mehrfach im Einsatz, um die Folgen des Starkregens zu bewältigen. Das Wasser war durch Fenster ins Souterrain eingedrungen, nachdem ein Lichtschacht und ein Steingarten überflutet wurden.

Obwohl die Zetzls eine Elementarschadenversicherung abgeschlossen hatten, um sich vor solchen Naturereignissen abzusichern, wurde der Antrag auf Schadensregulierung abgelehnt. Die Versicherung argumentierte, dass lediglich eine partielle Wasseransammlung vorlag und dies keine versicherte Überschwemmung darstelle. Diese Definition wird im Versicherungsvertrag klar festgelegt: Eine „Überflutung des Grund und Bodens mit erheblichen Mengen von Oberflächenwasser“ muss nachgewiesen werden. Trotz der eingereichten Fotos und Skizzen sowie eines Gebäudegrundrisses konnten die Zetzls das Ausmaß der Überschwemmung nicht dokumentieren, da sie während des Ereignisses im Urlaub waren.

Rechtliche Schritte und Unzufriedenheit

Die Zetzls zeigen sich enttäuscht über die Ablehnung ihres Antrags und kritisieren die unzureichenden Informationen, die sie bei Vertragsabschluss erhalten haben. Experten von der Verbraucherzentrale unterstützen die Argumentation der Versicherung und weisen darauf hin, dass solche Versicherungen häufig klare Teilbereiche definieren, die abgedeckt sind. Bei Schäden durch Starkregen wird oft nur dann gezahlt, wenn eine spezielle Elementarschadenversicherung vorliegt, die verschiedene Naturereignisse abdeckt, darunter auch Überschwemmungen, Sturm und Erdbeben.

Die Zetzls überlegen, rechtliche Schritte gegen die Versicherung einzuleiten und möchten andere Hauseigentümer für die Risiken sensibilisieren, die durch den Klimawandel und die zunehmende Häufigkeit extremer Wetterereignisse entstehen. Laut der Verbraucherzentrale ist es wichtig, Versicherungen regelmäßig zu überprüfen und eventuell erforderliche zusätzliche Absicherungen, wie eine Rückstauklappe, installieren zu lassen. Diese kann helfen, Schäden durch Starkregen zu minimieren.

Empfehlungen für Hauseigentümer

Experten raten Hauseigentümern, sich über die eigenen Versicherungsverträge zu informieren und sicherzustellen, dass sie ausreichend abgesichert sind. Eine Wohngebäudeversicherung mit Elementarschadenversicherung bietet Schutz gegen viele Naturereignisse, auch gegen Schäden durch Überschwemmungen. In vielen Fällen sind Schäden an beweglichen Gegenständen ebenfalls durch den Abschluss einer Hausratversicherung mit Elementarschadenzusatz abgedeckt.

Die Zetzls planen nun bauliche Maßnahmen, um zukünftige Schäden zu vermeiden. Dazu gehören wasserdichte Lichtschacht-Abdeckungen und Hochwasserschutz-Fenster, um ihr Zuhause besser gegen die Herausforderungen der zunehmenden Extremwetterereignisse zu wappnen. Die Beispiele der Zetzls zeigen, wie wichtig es ist, über ausreichenden Versicherungsschutz und entsprechende Vorsorgemaßnahmen nachzudenken, insbesondere in Zeiten, in denen starken Regenfällen und Hochwasserereignissen eine zunehmende Rolle zukommt.

Zusätzliche Informationen zu Elementarschadenversicherungen und deren Bedeutung finden sich auf den Webseiten der Verbraucherzentrale Bremen und Wohnen im Eigentum.