Kfz-Versicherung für Aufsitzrasenmäher: Neue Pflicht ab 2025 - Was Finanzexperten raten

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<div id=""> <p>Dass ein gewöhnlicher Pkw nur mit <strong>Kfz-Versicherung</strong> geführt werden darf, ist bekannt. Neu ist, dass dies künftig auch für einige Rasenmäher gelten soll, zumindest wenn es sich dabei um Aufsitzfahrzeuge handelt.</p> <h2 class="wp-block-heading" id="h-kfz-versicherung-diese-pflicht-kommt">Kfz-Versicherung: Diese Pflicht kommt</h2> <p>Wie die Stiftung Warentest berichtet, benötigen selbst­fahrende Arbeits­maschinen wie Aufsitzrasenmäher oder Gabelstapler ab dem 1. Januar 2025 eine eigene Kfz-Versicherung. Hintergrund ist die Ausweitung der bisherigen Versicherungspflicht auf Fahr­zeuge, die mit einer bauartbe­dingten Höchst­geschwindig­keit zwischen sechs und zwanzig Kilo­metern pro Stunde (km/h) auf öffent­lichen Straßen unterwegs sind. </p> <p>Im Detail erweitert der Gesetzgeber das Pflicht­versicherungs­gesetz (PflVG) damit auf Fahr­zeuge, deren primärer …

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<div id=""> <p>Dass ein gewöhnlicher Pkw nur mit <strong>Kfz-Versicherung</strong> geführt werden darf, ist bekannt. Neu ist, dass dies künftig auch für einige Rasenmäher gelten soll, zumindest wenn es sich dabei um Aufsitzfahrzeuge handelt.</p> <h2 class="wp-block-heading" id="h-kfz-versicherung-diese-pflicht-kommt">Kfz-Versicherung: Diese Pflicht kommt</h2> <p>Wie die Stiftung Warentest berichtet, benötigen selbst­fahrende Arbeits­maschinen wie Aufsitzrasenmäher oder Gabelstapler ab dem 1. Januar 2025 eine eigene Kfz-Versicherung. Hintergrund ist die Ausweitung der bisherigen Versicherungspflicht auf Fahr­zeuge, die mit einer bauartbe­dingten Höchst­geschwindig­keit zwischen sechs und zwanzig Kilo­metern pro Stunde (km/h) auf öffent­lichen Straßen unterwegs sind. </p> <p>Im Detail erweitert der Gesetzgeber das Pflicht­versicherungs­gesetz (PflVG) damit auf Fahr­zeuge, deren primärer …

Kfz-Versicherung für Aufsitzrasenmäher: Neue Pflicht ab 2025 - Was Finanzexperten raten

Dass ein gewöhnlicher Pkw nur mit Kfz-Versicherung geführt werden darf, ist bekannt. Neu ist, dass dies künftig auch für einige Rasenmäher gelten soll, zumindest wenn es sich dabei um Aufsitzfahrzeuge handelt.

Kfz-Versicherung: Diese Pflicht kommt

Wie die Stiftung Warentest berichtet, benötigen selbst­fahrende Arbeits­maschinen wie Aufsitzrasenmäher oder Gabelstapler ab dem 1. Januar 2025 eine eigene Kfz-Versicherung. Hintergrund ist die Ausweitung der bisherigen Versicherungspflicht auf Fahr­zeuge, die mit einer bauartbe­dingten Höchst­geschwindig­keit zwischen sechs und zwanzig Kilo­metern pro Stunde (km/h) auf öffent­lichen Straßen unterwegs sind.

Im Detail erweitert der Gesetzgeber das Pflicht­versicherungs­gesetz (PflVG) damit auf Fahr­zeuge, deren primärer Zweck es ist, Arbeiten zu verrichten, anstelle der Beförderung von Personen. Darunter auch alle jene, die nicht schneller als sechs km/h fahren können. Die entsprechende Änderung basiert auf der EU-Richt­linie zur Kraft­fahr­zeug-Haft­pflicht­versicherung (EU 2021/2118):

Neue Pflicht für Kfz-Versicherungen unter anderem für:

  • Gabel­stapler
  • lang­same Traktoren
  • Schnee­räumer
  • Bagger
  • Planier­maschinen
  • Aufsitzrasenmäher

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In diesem Fall droht Bußgeld

Wer einen entsprechenden Aufsitzrasenmäher besitzt, dem rät die Stiftung Warentest, auf ein Detail zu achten. Denn die neue Versicherungspflicht gilt lediglich für das Fahren auf öffent­lichen Straßen: „Benutzen Sie Ihren Aufsitzrasenmäher ausschließ­lich auf Ihrem Grund­stück, brauchen Sie keine spezielle Kfz-Versicherung.“

Wer das Fahrzeug allerdings unversichert und außerhalb des privaten Bodens verwendet, muss laut Bußgeldkatalog mindestens mit hohen Bußgeldern rechnen. Demnach „handelt es sich um eine Straftat, da andere Verkehrsteilnehmer gefährdet werden. Sofern kein Versicherungsschutz besteht, ist laut dem Pflichtversicherungsgesetz im § 6 eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten oder eine Geldstrafe, die sich vor Gericht auf bis zu 180 Tagessätzen belaufen kann, vorgesehen“.

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Quellen: Stiftung Warentest, EUR-Lex, Bußgeldkatalog

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