Gemäß einem Bericht von www.t-online.de, plant die Bundesregierung die Einführung einer Versicherungspflicht für selbstfahrende Arbeitsmaschinen, darunter auch Aufsitzrasenmäher, die auf öffentlichen Grundstücken oder Wegen betrieben werden. Diese Regelung soll ab dem 23.12.2023 in Kraft treten und betrifft insbesondere Besitzer von großen Grundstücken, die Aufsitzrasenmäher zur Pflege ihrer Rasenflächen nutzen.
Die geplante Gesetzesänderung sieht vor, dass Besitzer von Aufsitzrasenmähern eine spezielle Haftpflichtversicherung für ihre Geräte abschließen müssen, wenn diese auch außerhalb des eigenen Grundstücks genutzt werden. Sowohl Verstöße gegen diese Versicherungspflicht als auch das Nichtabschließen einer entsprechenden Versicherung können mit Geldstrafen oder sogar Freiheitsstrafen geahndet werden.
Der Gesamtverband der Versicherer (GDV) äußerte Bedenken hinsichtlich der geplanten Versicherungspflicht, da seiner Meinung nach viele Arbeitsmaschinen bereits über die allgemeine private Haftpflichtversicherung ihrer Besitzer abgedeckt sind. GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen betonte, dass die aktuelle Lösung ausreichend und praktikabel sei, und es bislang keine Schadenfälle gegeben habe, bei denen der Versicherungsschutz der allgemeinen Haftpflichtversicherung nicht ausgereicht hätte.
Die geplante Gesetzesänderung beruht auf der EU-Richtlinie zur Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung („KH-Richtlinie“, EU 2021/2118).
Diese geplante Gesetzesänderung wird voraussichtlich Auswirkungen auf Besitzer von großen Grundstücken und Aufsitzrasenmähern haben. Die zusätzliche Versicherungspflicht könnte zu erhöhten Kosten für die Besitzer führen, insbesondere wenn die Geräte regelmäßig auch auf öffentlichen Wegen oder Straßen genutzt werden. Darüber hinaus könnte dies dazu führen, dass sich einige Besitzer gegen den Einsatz von Aufsitzrasenmähern entscheiden und stattdessen wieder auf E- oder Benzin-Rasenmäher zum Schieben zurückgreifen. Diese mögliche Veränderung im Kaufverhalten könnte Auswirkungen auf den Markt für Rasenmähgeräte und die Gartenbranche insgesamt haben.
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