Gemäß einem Bericht von „Süddeutsche.de“ plant die Bundesregierung, die Versicherungspflicht für langsame Arbeitsmaschinen und Fahrzeuge mit einer Geschwindigkeit zwischen sechs und 20 Kilometern pro Stunde einzuführen. Bisher waren diese Fahrzeuge von der Versicherungspflicht ausgenommen, da sie in der Regel über die allgemeinen Haftpflichtversicherungen der Halter abgedeckt waren. Die neue Regelung würde bedeuten, dass eine Haftpflichtversicherung zwingend erforderlich ist und dass Verstöße gegen diese Pflicht ab Ende Dezember 2023 sanktioniert werden.
Der Gesamtverband der Versicherer (GDV) hält die neue Regelung für überflüssig, da die aktuelle Lösung ausreichend sei. Der Verband argumentiert, dass bisher keine Schadenfälle bekannt seien, bei denen der Versicherungsschutz der allgemeinen Haftpflichtversicherung nicht ausgereicht hätte. Der GDV warnt außerdem vor steigenden Kosten für Halter von Arbeitsmaschinen und Staplern aufgrund der geplanten Regelung. Die Versicherungssummen müssten auf das Niveau der Kfz-Versicherung angehoben werden, was eine Anpassung von mehreren hunderttausend Verträgen erforderlich machen würde.
Die geplante Regelung ist auf eine EU-Richtlinie zur Kfz-Haftpflichtversicherung und Versicherungspflicht zurückzuführen, die bis zum 23. Dezember 2023 umgesetzt werden muss. Ein Hauptpunkt dieser Richtlinie betrifft die Vereinheitlichung der Entschädigung von Verkehrsopfern im Falle der Insolvenz eines Autoversicherers.
Es bleibt abzuwarten, wann der Rechtsausschuss des Bundestages sich mit dem Gesetzentwurf befassen wird. Die Bundesregierung prüft zudem eine Verschiebung der Strafen bei Nichtversicherung aufgrund einer Anregung des Bundesrates.
Die neue Versicherungspflicht gilt nur für Fahrzeuge, die auf öffentlich zugänglichem Gelände eingesetzt werden. Fahrzeuge, die nur im eingezäunten heimischen Garten bewegt werden, sind von der Regelung ausgenommen.
Die Einführung der Versicherungspflicht könnte verschiedene Auswirkungen haben. Zum einen würden die Halter von langsam fahrenden Arbeitsmaschinen und Staplern höhere Versicherungssummen tragen müssen, was zu steigenden Kosten führen könnte. Zum anderen würde die Einführung der Versicherungspflicht vermutlich zu einem Anstieg der Versicherungsverträge für diese Fahrzeuge führen, da bisher nicht versicherte Fahrzeuge nun versichert werden müssten. Dies könnte zu einer veränderten Marktlandschaft für Versicherungen in diesem Bereich führen.
Quelle: Gemäß einem Bericht von www.sueddeutsche.de
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