Gemäß einem Bericht von www.bild.de, verursacht das traditionelle Feuerwerksspektakel in Deutschland jedes Jahr Schäden in Millionenhöhe. Die Frage, welche Versicherung für welche Schadensfälle aufkommt, ist deshalb von großer Bedeutung.
Die private Haftpflichtversicherung kommt für Fremdschäden auf, die durch fahrlässigen Umgang mit Feuerwerkskörpern entstehen, jedoch nicht bei Mutwilligkeit. Bei Schäden an Wohnung und beweglichen Gegenständen ist die Hausratsversicherung zuständig, während Schäden an Gebäuden von der Gebäudeversicherung abgedeckt werden. Autofahrer sollten je nach Vertrag eine Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung in Betracht ziehen, um feuerwerksbedingte Autobeschädigungen abzudecken.
Eltern haften für Schäden, die ihre Kinder mit Feuerwerkskörpern verursachen, und sollten daher darauf achten, dass ihre Kinder nicht unbeaufsichtigt mit Feuerwerkskörpern hantieren. Selbst verursachte Verletzungen beim Hantieren mit Feuerwerkskörpern werden von der Krankenversicherung übernommen, während private Unfall- und Berufsunfähigkeitsversicherungen bei bleibenden Schäden helfen können. Es ist wichtig, Schäden genau zu dokumentieren und die Versicherung umgehend zu informieren.
Das Feuerwerksspektakel kann also erhebliche Auswirkungen auf die Versicherungsbranche haben, indem vermehrt Schadensfälle auftreten. Verbraucher müssen sorgfältig prüfen, welche Versicherung für mögliche Schäden in Frage kommt und gegebenenfalls entsprechende Verträge abschließen. Mehr Aufklärung über die Versicherungsdeckung im Zusammenhang mit Feuerwerksschäden könnte daher die Versicherungsbranche beeinflussen.
Den Quell-Artikel bei www.bild.de lesen