In Reichenbach sorgt derzeit eine Abzocke durch ein ausländisches Unternehmen für Besorgnis. Die Betroffenen erhalten Forderungen von bis zu 90 Euro für angebliche „besondere sexuelle Dienstleistungen“, ohne jemals einen Vertrag mit der Firma abgeschlossen zu haben oder diese zu kennen. Die Ansprüche stammen von einem Unternehmen, das angeblich in Tschechien ansässig ist, und die Geschädigten sind aufgefordert, den Betrag auf ein Konto in Prag zu überweisen oder in bar an eine P.O. Box zu senden. Diese Masche ist nicht neu; ähnliche Schreiben sind bereits in den vergangenen Jahren in der Region aufgetaucht.
Die Verbraucherzentrale in Auerbach warnt vor den Methoden der Betrüger. Heike Teubner, die Beratungsstellenleiterin, erklärt, dass die Täter nach dem Motto handeln: Nach einer Zahlung folgen weitere Forderungen. „Es ist wichtig, dass sich die Betroffenen nicht einschüchtern lassen, denn eine Zahlung muss nicht geleistet werden, wenn kein Vertrag besteht“, so Teubner. Der Druck, zu zahlen, entsteht oft aus Scham und Verunsicherung der Angeschriebenen, was die Täter ermutigt, weitere Ansprüche zu stellen.
Behörden warnen vor Telefonsex-Abzocke
Zusätzlich berichtet die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein über ähnliche summen, die dort von Absendern gefordert werden, die angebliche Nutzung von Telefonsex-Hotlines in Rechnung stellen. Diese Beträge können sogar bis zu 500 Euro betragen und werden häufig per Post, SMS oder WhatsApp versendet. Auch in diesen Fällen erscheinen die Rechnungen auf den ersten Blick seriös, weisen jedoch oft formale Fehler auf, wie unvollständige Absenderadressen oder fehlende Anrede.
Die Verbraucher werden in den Schreiben als „Sehr geehrte(r) Telefonanschlussinhaber(in)“ angesprochen und zu Zahlungen von 90 Euro in bar oder als SEPA-Überweisung aufgefordert. Wer jedoch keine Gespräche geführt hat, muss nach den aktuellen rechtlichen Bestimmungen nicht zahlen. Die Unternehmen sind dazu verpflichtet, nachzuweisen, auf welcher Grundlage die Forderung beruht.
Empfehlungen der Verbraucherzentralen
Betroffene sollten unbedingt Widerspruch gegen solche unberechtigten Forderungen einlegen. Dies kann mit einem Musterbrief erfolgen, wobei keine zusätzlichen persönlichen Daten preisgegeben werden sollten. Die warnenden Stimmen aus der Verbraucherzentrale heben hervor, dass der Druck von den Betrügern oft erhöht wird, indem weitere Mahnbescheide oder Drohungen ausgesprochen werden.
Bislang hat kein Unternehmen Verbraucher auf Zahlung verklagt, was die Rechtslage zusätzlich beruhigen könnte. Wer tatsächlich einen Erotikanbieter angerufen hat, ist lediglich verpflichtet, die Verbindungskosten zu zahlen. Zudem sind häufig wechselnde Firmennamen und unklare Sitzorte, vor allem in Tschechien, charakteristisch für diese Betrugsmaschen.
Die Verbraucherzentralen in Sachsen und Schleswig-Holstein empfehlen, bei Erhalt solcher Schreiben, sich umgehend an die Beratungsstellen zu wenden. Terminvereinbarungen sind sowohl online als auch unter der Telefonnummer 03744 219641 möglich. Die Aufklärung und Unterstützung der Verbraucher spielt eine entscheidende Rolle, um diesen dubiosen Machenschaften entgegenzuwirken.