Seit Juni 2023 ermöglicht ein neuer rechtlicher Rahmen den Stromanbieterwechsel innerhalb eines Werktages. Dies hat die Möglichkeit, die Energieversorgung der Verbraucher flexibler zu gestalten. Doch trotz dieser Erleichterungen warnen Experten vor einem Anstieg ungewollter Anbieterwechsel, die vor allem durch Haustürgeschäfte und Telefonanrufe verursacht werden. Die Verbraucherzentrale Saarland hat vermehrt Beschwerden erhalten und berichtet von Dutzenden ähnlicher Fälle, in denen Betrüger sich als Mitarbeiter der Stadtwerke ausgeben und sensible Informationen wie die Zählernummer und die Marktlokalisationsidentifikationsnummer (MaLo-ID) abgreifen wollen.SR berichtet, dass viele Verbraucher nicht wissen, wie sie reagieren sollen. Wenn ein ungewollter Vertrag abgeschlossen wurde, können Betroffene innerhalb von 14 Tagen von ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machen, vorausgesetzt, sie sind über den Vertragsabschluss informiert worden.

Ein ungewollter Wechsel kann erhebliche Schwierigkeiten mit sich bringen. Verbraucher sollten darauf vorbereitet sein, in Kontakt mit allen beteiligten Anbietern zu treten. Gegebenenfalls kann es erforden, den alten Vertrag trotz des neuen Anbieters aufrechtzuerhalten. Die Verbraucherzentrale empfiehlt, bei Haustürbesuchen immer auf den Ausweis der jeweiligen Personen zu bestehen und vorsichtig zu sein, wenn am Telefon Gesprächspartner für einen Wechsel überzeugen wollen. Bei unsicheren Angeboten sollte man am besten erst einmal nichts unterschreiben, so die Experten der Verbraucherzentrale.

Handlungsanweisungen bei ungewolltem Vertrag

Wurde ein Vertrag ungewollt abgeschlossen, ist schnelles Handeln gefragt. Der Widerruf sollte schriftlich, idealerweise per Einschreiben, beim neuen Anbieter eingereicht werden. E-Mails sind dafür nicht geeignet, da sie als Nachweis nicht ausreichen. Es ist wichtig, auch die beim neuen Vertrag gegebene Vollmacht zur Kündigung des alten Vertrags zurückzuziehen. Dies schützt davor, dass der alte Vertrag stillschweigend gekündigt wird. Die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass die Frist für den Widerruf erst beginnt, wenn der Verbraucher ordnungsgemäß über sein Recht informiert wurde, bestätigt VerbraucherService Bayern.

Verbraucher sollten sich nicht nur auf ihr Glück verlassen und im besten Fall die hinterlassenen Unterlagen bei einem Haustürgeschäft anfordern. Zudem raten die Experten, die Zustimmung für neue Verträge schriftlich zu geben, damit nicht in den Genuss von mündlichen Vereinbarungen gelangt, die seit dem 27. Juli 2021 nicht mehr rechtlich zulässig sind. Sensible Daten, wie die Zählernummer, sollten zudem nicht an Unbekannte weitergegeben werden.

Die Bedeutung der MaLo-ID

Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Marktlokalisationsidentifikationsnummer (MaLo-ID). Diese individuelle Nummer zur Identifikation des Netzanschlusses bleibt konstant, während Zählernummern sich ändern können. Sie ist jedoch nicht notwendig für ein Angebot; Informationen über den jährlichen Energieverbrauch reichen aus. Auch die Anbieter sind angehalten, vor Vertragsschluss wichtige Informationen in Textform zu übermitteln, um Transparenz zu gewährleisten. Verbraucher haben das Recht, gegen untergeschobene Verträge Widerspruch einzulegen. Dies kann unter Umständen auch zu einer Anfechtung des Vertrages führen, wie die Verbraucherzentrale anmerkt.

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Insgesamt bleibt zu sagen, dass trotz der rechtlichen Verbesserungen nach wie vor große Vorsicht geboten ist, um unerwünschte Energieverträge zu vermeiden. Die Verantwortung liegt weiterhin bei den Verbrauchern, sich über ihre Rechte zu informieren und aktiv zu handeln.