Nach einem Bericht von www.nw.de reichte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) eine Klage gegen Immoscout24 ein. Die Klage bezieht sich auf die Bewerbung einer Bonitätsauskunft als Teil eines Abos auf der Immoscout24-Website, die nach Ansicht des vzbv Verbraucher irreführen könnte.
Rechtliche Einordnung der Klage
Nach deutschem Recht ist es laut vzbv illegal, von Wohnungssuchenden bereits bei der Besichtigung eine Bonitätsauskunft zu verlangen. Diese darf erst gefordert werden, wenn der Mietvertrag praktisch schon auf dem Tisch liegt. Die Werbung von Immoscout24 wird daher als irreführend angesehen.
Auswirkungen auf den Markt und die Verbraucher
Die Klage des vzbv gegen Immoscout24 könnte Auswirkungen auf den Wohnungsmarkt und die Rechte der Verbraucher haben. Sollte die Klage erfolgreich sein, müsste Immoscout24 möglicherweise seine Werbepraktiken anpassen und die Bewerbung der Bonitätsauskunft überdenken. Dies könnte auch andere Online-Plattformen beeinflussen, die ähnliche Dienstleistungen anbieten.
Verbraucher könnten von einer erfolgreichen Klage profitieren, da sie weniger Druck verspüren würden, bereits bei Besichtigungen eine Bonitätsauskunft vorlegen zu müssen. Zudem könnten sie besser über ihre Rechte informiert werden, was langfristig zu einer gerechteren Wohnungssuche führen würde.
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