Die Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBZ) hat eine Sammelklage gegen Vodafone eingereicht und fordert, dass die Kunden eine Preiserhöhung von fünf Euro für ihre Internet- und Telefonverträge zurückerhalten. Der VZBZ argumentiert, dass Vodafone die Preise einseitig angehoben habe, ohne die erforderliche Zustimmung der Kunden. Aus diesem Grund hat der Verband eine Klage beim Oberlandesgericht Hamm eingereicht.
Kunden von Vodafone haben die Möglichkeit, sich der Sammelklage anzuschließen, um im Falle eines erfolgreichen Verfahrens eine direkte Rückerstattung zu erhalten. Die Vorständin des VZBZ, Ramona Pop, betont, dass Verbraucherinnen und Verbraucher dadurch potenziell Geld zurückerhalten könnten. Ähnlich wie im Fall von Netflix und Spotify, bei denen das VZBZ erfolgreich war, besteht auch hier die Chance auf Erfolg.
Es werden Vodafone-Kunden, die von einer Preiserhöhung von fünf Euro betroffen sind, ermutigt, sich der Klage anzuschließen. Die Klage erstreckt sich auf Internet- und Telefonverträge, die mit verschiedenen Tochtergesellschaften von Vodafone abgeschlossen wurden. Mobilfunkverträge sind jedoch von der Klage ausgeschlossen.
Um an der Sammelklage teilzunehmen, müssen Vodafone-Kunden entsprechende Rechnungen und Vertragsdokumente vorlegen, um zu überprüfen, ob sie für eine Rückerstattung berechtigt sind. Sobald Kunden sich in das Klageregister des Bundesamtes für Justiz eingetragen haben, werden sie offiziell Teil der Sammelklage.
Ob Vodafone im Erfolgsfall den Kunden eine Rückerstattung gewähren muss und in welcher Höhe dies geschehen könnte, bleibt derzeit noch unklar. Angesichts von rund zehn Millionen betroffenen Kunden, die im vergangenen Jahr von der Preiserhöhung betroffen waren, könnte eine potenzielle Rückerstattung Hunderte von Euro pro Kunde betragen. Kunden, die seit April 2023 mit der Preiserhöhung konfrontiert waren, könnten pro Monat fünf Euro erstattet bekommen. Darüber hinaus sollten Verbraucher auch die Entwicklungen im Fall einer Sammelklage gegen den Energiekonzern EON im Auge behalten, um mögliche Rückerstattungen nicht zu verpassen.