Ein Wechsel von der privaten Krankenversicherung zurück in die gesetzliche Krankenkasse ist in der Regel nicht möglich. Allerdings existieren bestimmte Ausnahmen, die es ermöglichen, diesen Schritt zu vollziehen. Eine solche Ausnahme liegt vor, wenn Privatversicherte die Pflichtversicherung nachweisen können. Dieses Sonderkündigungsrecht ermöglicht es, ohne die üblichen Kündigungsfristen zur gesetzlichen Krankenversicherung zu wechseln. Personen, die über der Einkommensgrenze von 66.600 Euro im Jahr verdienen, sind nicht verpflichtet, sich gesetzlich zu versichern. Wenn sich ihr Einkommen jedoch verringert und unter diese Grenze fällt, besteht die Möglichkeit, sich gesetzlich zu versichern.
Es gibt jedoch Restriktionen für bestimmte Personengruppen, die nicht problemlos von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln können. Dazu gehören Personen über 55 Jahren, die in den letzten fünf Jahren nicht gesetzlich versichert waren oder hauptberuflich selbstständig tätig waren. Diese Einschränkungen sollen verhindern, dass Personen aufgrund der günstigeren Beiträge in jungen Jahren in die private Krankenversicherung wechseln, um dann im Alter wieder in die gesetzliche zu wechseln. Bei einem Wechsel in die gesetzliche Krankenkasse muss zudem in den vergangenen fünf Jahren mindestens ein Tag lang eine gesetzliche Versicherung bestanden haben.
Menschen mit einer Schwerbehinderung, die mindestens 50 Prozent beträgt, haben die Möglichkeit, einen Antrag auf freiwillige Aufnahme in die gesetzliche Krankenversicherung zu stellen. Dieser Antrag muss innerhalb von drei Monaten nach Feststellung der Schwerbehinderung erfolgen. Zudem besteht die Option, über die Familienversicherung in die gesetzliche Krankenkasse aufgenommen zu werden, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, wie beispielsweise die Versicherung des Lebenspartners und ein begrenztes monatliches Einkommen bei sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung.