Am 18. Februar 2026 präsentierte die Bundesarchitektenkammer (BAK) ein Eckpunktepapier zur Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), welches bedeutende Auswirkungen auf die Bauwirtschaft, insbesondere in Bezug auf technische Anforderungen, Investitionsbereitschaft und Planungssicherheit haben wird. Diese Reform verfolgt das Ziel einer verlässlichen, planungsnahen Umsetzung, die im Einklang mit der europäischen Gebäuderichtlinie, der EPBD, steht. Das GEG spielt eine zentrale Rolle, um die Transformation des Gebäudebestands zu ermöglichen und letztlich die Klimaziele zu erreichen. Laut aknds.de ist der Fokus hierbei auf den Gebäudebestand gerichtet, insbesondere auf Nichtwohngebäude, wo die Anforderungen verschärft werden.

Ein zentraler Bestandteil der Novelle sind die Lebenszyklusanforderungen, die eine verbindliche Deklaration der Treibhausgasemissionen umfassen. Diese sollen früh im Planungsprozess berücksichtigt werden, um kostenintensive Korrekturen vermeintlich falscher Planungen zu vermeiden. Andrea Gebhard, Präsidentin der BAK, hebt die Dringlichkeit klarer Rahmenbedingungen hervor, die für die Transformation im Gebäudebestand notwendig sind.

EU-Richtlinie zur Gesamtenergieeffizienz

Die europäische Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden, bekannt als EPBD, wurde zuletzt 2024 aktualisiert und legt konkrete Ziele bis 2050 fest. Dies umfasst die Verpflichtung für alle Mitgliedstaaten, nationale Renovierungspläne und Maßnahmen zur Dekarbonisierung der Wärme- und Kälteversorgung zu entwickeln. Laut der aktuellen Variante 2024/1275/EU, die am 28. Mai 2024 in Kraft trat, müssen die Vorgaben bis Ende Mai 2026 in nationales Recht umgesetzt werden. bbsr-geg.bund.de beschreibt diese Maßnahmen als Teil der Strategie, die emissionsfreien Gebäudebestand bis 2050 zu erreichen.

Zu den zentralen Forderungen der EPBD gehören eine Renovierungswelle, die den Fokus auf die energetisch schlechtesten 43 % der Gebäude legt, sowie die Einführung von Mindestenergiestandards (MEPS) für Nichtwohngebäude ab 2030. Diese Standards verlangen eine Verbesserung der energetischen Eigenschaften, um die schlechteren 16 % des Bestands zu übertreffen. Ab 2035 müssen die Erfordernisse erneut angepasst werden, um einen fortlaufenden Fortschritt in der Energieeffizienz sicherzustellen.

Finanzielle Förderung und Datenbanken

Ein weiterer Aspekt der Novelle ist die Notwendigkeit, eine kohärente Verbindung zwischen den ordnungsrechtlichen Pflichten des GEG und der finanziellen Unterstützung durch das BEG herzustellen. Ziel ist es, reale Einsparfortschritte zu honorieren und Wirtschaftlichkeitslücken zu schließen. Hierzu wird der Aufbau einer nationalen Gebäudedatenbank gefordert, die Eigentümern wichtige Informationen zu Pflichten, Fristen und Förderinstrumenten bereitstellen soll. Diese Datenbank soll die Sanierungsprozesse aktiv unterstützen und Bürger sowie Unternehmen bei der Umsetzung der neuen Anforderungen anleiten.

Die Notwendigkeit zur Nutzung von Solarenergie wird ebenfalls hervorgehoben. Ab 2027 sind neue öffentliche und Nichtwohngebäude, die größer als 250 m² sind, verpflichtet, Solarenergie zu nutzen. Ab 2028 gilt diese Verpflichtung auch für bestehende öffentliche Gebäude mit mehr als 2.000 m². Damit soll ein nachhaltiger Ansatz nicht nur bei Neubauten, sondern auch bei der Renovierung des Bestands gefördert werden.

Insgesamt stellt die Novelle des GEG eine wichtige Weichenstellung für einen zukunftsfähigen Gebäudebestand dar, während die EU-Richtlinien gleichzeitig dafür sorgen, dass die Mitgliedstaaten klare Vorgaben zur Reduktion von Treibhausgasemissionen und zur Verbesserung der Energieeffizienz ausführen müssen. Diese Reformen sollen nicht nur umweltfreundlich sein, sondern auch die Baubranche resilienter und wirtschaftlich tragfähiger machen.