Gemäß einem Bericht von www.merkur.de, rät die Verbraucherzentrale dazu, zum Jahresende den Zählerstand abzulesen und dem Energieversorger mitzuteilen, um mögliche Kosten zu senken. Insbesondere, wenn Verbraucher mit höheren Preisen im folgenden Jahr rechnen müssen, kann das Ablesen des Zählerstands zu Einsparungen führen.
Die Einschätzung des aktuellen Zählerstands auf Grundlage des Verbrauchs vom Vorjahr kann zu einer ungenauen Kostenschätzung führen. Daher empfiehlt die Verbraucherzentrale, den genauen Zählerstand mitzuteilen, um mögliche Einsparungen zu erzielen. Dieser kleine Aufwand kann dazu beitragen, Geld zu sparen und sich mit einem guten Gefühl ins neue Jahr zu starten.
Die Verbraucherzentrale empfiehlt außerdem, den Zählerstand am 31. Dezember abzulesen und dem Energieversorger mitzuteilen, um eventuelle böse Überraschungen beim Jahresabschluss zu vermeiden. Zudem sollten Verbraucher anhand der Zählerstände und der vorangegangenen Rechnungen prüfen, ob der abgerechnete Verbrauch korrekt ist.
Sollte der Verbrauch geschätzt worden sein und die Schätzung zu hoch erscheinen, ist es ratsam, dem Anbieter den tatsächlichen Zählerstand mitzuteilen, damit die Rechnung korrigiert werden kann. Die Gaspreisbremse, die ab März 2023 rückwirkend ab Januar 2023 gelten soll, kann zu Entlastungen im Haushalt führen. Experten haben berechnet, welche Auswirkungen die Gaspreisbremse auf die Verbraucher haben kann.
Insgesamt kann das Ablesen des Zählerstands zum Jahresende und die Kommunikation mit dem Energieversorger zu möglichen Kosteneinsparungen führen und den Verbrauchern die Möglichkeit bieten, ihre Energiekosten besser im Blick zu behalten.
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