Gemäß einem Bericht von www.t-online.de, hat eine 42-jährige Witwenrentnerin eine wichtige Frage gestellt: Sollte sie ihre private Rentenversicherung beitragsfrei stellen und stattdessen in einen ETF-Sparplan einzahlen?
Die Rentenfrage ist von großer Bedeutung, da viele Einkünfte auf eine Witwen- oder Witwerrente angerechnet werden, jedoch nicht alle auf dieselbe Weise. Laut dem Lohnsteuerverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. werden bei Lohn 40 Prozent von der Witwenrente abgezogen, während Mieteinnahmen grundsätzlich zu 25 Prozent abgezogen werden.
Die Erträge aus einem ETF-Sparplan würden die Witwenrente ebenfalls kürzen, jedoch in geringerem Umfang im Vergleich zur privaten Rente. Dies liegt daran, dass die private Rente bei der Anrechnung wie Lohn behandelt wird, während Kapitalerträge wie Mieteinnahmen behandelt werden.
Es ist schwierig pauschal zu sagen, ob die Leserin mehr von ihrer Hinterbliebenenrente übrig behalten würde, wenn sie in ETF-Anteile investiert statt ihre private Rentenversicherung fortzuführt. Es kommt auf die Entwicklung der verschiedenen Anlageformen an. Ein Umstieg auf einen ETF-Sparplan kann Sinn ergeben, vor allem, wenn es sich bei der privaten Rentenversicherung nicht um eine fondsgebundene Versicherung handelt. Denn eine fondsgebundene Versicherung kann auch in ETFs investieren.
Es wird außerdem empfohlen, klassische Rentenversicherungen zu vermeiden, da diese geringe Erträge bringen und hohe Kosten verursachen. Im Gegensatz dazu ist ein ETF-Sparplan günstig und bringt langfristig höhere Erträge. Es ist jedoch wichtig, auf einen breit gestreuten ETF zu setzen und nur Geld zu investieren, auf das man mindestens 15 Jahre verzichten kann, um mögliche Krisen am Aktienmarkt auszusitzen.
Insgesamt zeigt sich, dass die Entscheidung zwischen einer privaten Rentenversicherung und einem ETF-Sparplan von verschiedenen Faktoren abhängt, darunter die Art der Rentenversicherung, die Höhe der Erträge und die individuelle finanzielle Situation. Es ist ratsam, individuelle Beratung von Finanzexperten in Anspruch zu nehmen, um die beste Entscheidung zu treffen.
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