Gemäß einem Bericht von www.nzz.ch,
Die neuesten Zahlen des Immobilienberaters Wüest Partner zeigen, dass der Anteil der Wohneigentümer in der Schweiz leicht gesunken ist. Trotzdem ist das Interesse am Kauf von Wohneigentum hoch. Viele Haushalte haben jedoch nicht genügend Einkommen und Vermögen, um eine Hypothek zu erhalten. Eine Möglichkeit, dieses Problem zu lösen, ist der Vorbezug von Vorsorgegeldern aus der Pensionskasse und der Säule 3a.
Die staatliche Wohneigentumsförderung ermöglicht es, fehlende Eigenmittel aus der gebundenen Vorsorge zu beziehen oder zu verpfänden. Dies kann für den Erwerb oder die Erstellung von Wohneigentum sowie für die Rückzahlung eines Hypothekardarlehens oder die Finanzierung von Renovationen genutzt werden. Der Vorbezug ist in der Regel bis drei Jahre vor dem Pensionierungszeitpunkt möglich und kann nur alle fünf Jahre geltend gemacht werden.
Ein WEF-Bezug wird steuerlich wie eine Kapitalauszahlung aus der Pensionskasse zum Pensionierungszeitpunkt behandelt. Dies kann Auswirkungen auf die zukünftigen Zinsgutschriften und Altersrenten haben. Ein Vorbezug muss in der Regel zurückgezahlt werden, wenn die finanzierte Liegenschaft verkauft wird, es sei denn, es wird innerhalb einer Frist eine neue Liegenschaft im Rahmen der Wohneigentumsförderung erworben.
Für den Immobilienmarkt bedeutet dies, dass der Vorbezug von Vorsorgegeldern eine Möglichkeit für potenzielle Käufer mit geringem Einkommen und Vermögen darstellt, den Traum vom Eigenheim zu verwirklichen. Dies könnte zu einer Steigerung der Nachfrage nach Wohneigentum führen und somit auch den Immobilienmarkt ankurbeln. Insgesamt kann diese staatliche Wohneigentumsförderung einen positiven Einfluss auf den Immobilienmarkt in der Schweiz haben.
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