
In München ereignete sich ein Vorfall, der zahlreiche Fragen aufwirft und die Sicherheit im Bahnverkehr betrifft. Mehrere Jugendliche haben am Dienstag Flaschen auf die Frontscheibe eines Fernzuges der österreichischen Bundesbahn geworfen. Eine der Flaschen traf die Scheibe und beschädigte sie, jedoch blieb der Zugfahrer und die Reisenden unverletzt, wie die Bundespolizei am Mittwoch bestätigte. Der Lokführer meldete den Vorfall gegen 16.20 Uhr, nachdem die beschädigte Scheibe begutachtet wurde.
Der betroffene Zug konnte trotz des Anschlags bis zum nächsten Bahnhof weiterfahren, da die beschädigte Scheibe nicht im Sichtfeld des Fahrers lag. Der Lokführer beobachtete mindestens zwei Jugendliche auf einer Brücke, die für die Flaschenwürfe verantwortlich gemacht werden. Die Polizei setzte einen Helikopter in die Suche nach den Verdächtigen ein, jedoch blieb die Fahndung bisher erfolglos. Über die Höhe des Schadens sind bislang noch keine Details bekannt, und die Bundespolizei hat Ermittlungen wegen des Verdachts der Sachbeschädigung eingeleitet.
Warnung vor Eingriffen in den Bahnverkehr
Die Bundespolizei warnt eindringlich vor Eingriffen in den Bahnverkehr. Insbesondere in der Ferienzeit kann dies nicht nur zu erheblichen Verspätungen führen, sondern auch rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Solche Vorfälle gefährden nicht nur die Sicherheit der Reisenden, sondern können auch zu ernsthaften Unfällen führen.
Ein ähnlicher Vorfall ereignete sich kürzlich am Erfurter Hauptbahnhof, wo ein 37-jähriger Deutscher das Sicherheitspersonal der Bahn attackierte. Der Mann, der augenscheinlich alkoholisiert war, beleidigte die Mitarbeiter und versuchte, mit Fäusten auf deren Köpfe zu schlagen. Die Bahnmitarbeiter konnten das aggressive Verhalten jedoch abwehren. Der Vorfall wurde durch eine Bodycam aufgezeichnet. Trotz seiner Vorgeschichte, die ein bestehendes Hausverbot umfasste, und dem Entgegenwirken des Sicherheitspersonals, warf er während des Vorfalls zudem eine Bierdose auf die Mitarbeiter. Die Bundespolizei leitete ein Strafverfahren gegen den Mann ein, das Beleidigung, Hausfriedensbruch und den Versuch der gefährlichen Körperverletzung umfasst.