Gemäß einem Bericht von www.t-online.de, wird erläutert, wie viel Rente steuerfrei bezogen werden kann und welche Faktoren dabei eine Rolle spielen. Dabei gibt es Unterschiede zwischen Ledigen und Ehepaaren.
Der Grundfreibetrag für Ledige liegt bei 10.908 Euro (2024: 11.784 Euro). Dies bedeutet, dass Renteneinkünfte bis zu dieser Höhe steuerfrei sind. Der übersteigende Betrag wird besteuert. Ehepaare haben einen doppelten Grundfreibetrag von 21.816 Euro (2024: 23.568 Euro). Die Berechnung der steuerpflichtigen Rente erfolgt anhand des Rentenfreibetrags, der jährlich sinkt und ab 2040 entfällt.
Ein Beispiel verdeutlicht die Berechnung: Ein lediger Rentner mit einer jährlichen Bruttorente von 12.000 Euro hat einen Rentenfreibetrag von 2.040 Euro. Die steuerpflichtige Rente beträgt somit 9.960 Euro. Bei Renteneintritt im Jahr 2023 müsste er mindestens 13.140 Euro Rente beziehen, um die steuerfreie Grenze zu überschreiten.
Als Finanzexperte ist es wichtig zu betonen, dass Rentner ihre Steuerpflicht prüfen und gegebenenfalls eine Steuererklärung abgeben sollten. Andere Einkünfte wie Mieteinnahmen oder Kapitalerträge können ebenfalls steuerpflichtig sein. Um die steuerliche Belastung zu minimieren, empfiehlt es sich, rechtzeitig vor Rentenbeginn eine Steuerberatung in Anspruch zu nehmen und steuerbegünstigte Anlageprodukte zu nutzen.
Mit dem anhaltenden demografischen Wandel und der steigenden Anzahl von Rentnern könnte die steuerliche Belastung im Rentenalter zu einem wichtigen Thema in der Finanzbranche werden. Investitionen in steueroptimierte Vorsorgeprodukte und steuerliche Optimierungen könnten an Bedeutung gewinnen.
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