Gemäß einem Bericht von www.westfalen-blatt.de, sind Werbeanrufe ohne vorherige ausdrückliche Einwilligung gesetzlich verboten. Trotzdem häufen sich die Beschwerden von Verbrauchern über unerlaubte Anrufe, die oft nicht nur lästig sind, sondern auch zu ungewollten Vertragsabschlüssen und finanziellen Schäden führen. Die gesetzlichen Regelungen wurden verschärft, dennoch sind viele am Telefon abgeschlossene Verträge trotzdem wirksam. Die Kriminalprävention der Kreispolizeibehörde Höxter und die Verbraucherzentrale geben Tipps, wie man sich vor unerwünschter Telefonwerbung und untergeschobenen Verträgen schützen kann.
Ungewollte Anrufe minimieren
Laut einer Studie können unerwünschte Werbeanrufe nicht komplett vermieden werden, aber es gibt Maßnahmen, um deren Häufigkeit zu minimieren. Indem Verbraucher ihre Telefonnummer nur in wirklich notwendigen Fällen angeben und sich gezielt gegen die Nutzung ihrer Daten zu Werbezwecken aussprechen, können sie die Anzahl der unerwünschten Anrufe reduzieren.
Vertragsabschlüsse am Telefon vermeiden
Es wird empfohlen, sich nicht auf Anrufe von vermeintlichen Anbietern einzulassen und stattdessen die bekannte Kundenhotline zurückzurufen, um die Echtheit des Anrufs zu überprüfen. Zudem sollten Angerufene vorsichtig sein, wenn Fragen wie „Hören Sie mich?“ gestellt werden, um ungewollten Vertragsabschlüssen vorzubeugen.
Rechtliches Vorgehen bei ungewollten Verträgen
Für Verträge, die am Telefon abgeschlossen wurden und nachträglich bereut werden, gibt es die Möglichkeit, diese innerhalb von 14 Tagen zu widerrufen. Die Verbraucherzentrale NRW stellt dafür einen Musterbrief zur Verfügung, und die betroffenen Personen sollten sich umgehend an die Verbraucherzentrale oder die Bundesnetzagentur wenden, um unerwünschte Anrufe zu melden.
Fazit
Obwohl gesetzliche Regelungen gegen unerwünschte Telefonwerbung existieren, sind viele Verbraucher weiterhin von illegalen Anrufen betroffen. Durch gezielte Maßnahmen wie die Einschränkung der Weitergabe persönlicher Daten und das genaue Prüfen von Anrufen können Verbraucher sich jedoch vor ungewollten Vertragsabschlüssen am Telefon schützen.
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