Gemäß einem Bericht von www.tagesschau.de,
Wenn ein Betrieb wegen des Corona-Lockdowns zwangsweise zeitlich geschlossen war: Zahlt dann die Versicherung? Unter Umständen, sagt jetzt der Bundesgerichtshof.
Für Hotels oder Restaurants war es bitter, dass sie wegen Corona teils wochenlang schließen mussten. Manche hatten für solche Fälle eine so genannte „Betriebsschließungsversicherung“ abgeschlossen, damit sie Geld bekommen, wenn etwa wegen einer meldepflichtigen Krankheit keine Gäste empfangen werden dürfen.
Erste Entscheidung zugunsten der Versicherung
Vor einem Jahr entschied der BGH das erste Mal: Bei Corona kommt es auf das Kleingedruckte im Vertrag an. Ein Gastwirt bekam kein Geld, denn es waren in seinem Vertrag alle möglichen Seuchen und Krankheiten aufgezählt, aber eben kein Covid-19.
Infektionsschutzgesetz ausschlaggebend
Heute nun wieder eine Entscheidung zu diesen Versicherungen: Diesmal ging es um einen Hotelbetrieb. Hier verwies das Kleingedruckte im Vertrag einfach auf das Infektionsschutzgesetz, was dort aufgezählt war. Da Corona ab Mai 2020 zu den im Gesetz aufgezählten Krankheiten gehörte, muss die Versicherung also für die Schließung des Hotels ab Herbst 2020 zahlen.
Aktenzeichen: IV ZR 465/21
Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs zu der Frage, ob Versicherungen im Falle von Corona-Lockdowns zahlen müssen, kann erhebliche Auswirkungen auf die Branche haben. Eine Entscheidung zugunsten der Versicherung kann dazu führen, dass viele Betriebe finanziell entlastet werden und ihre Existenz sichern können. Andererseits könnten Versicherungen höhere Kosten verzeichnen, wenn sie für die Schließung von Betrieben aufkommen müssen. Dies könnte zu höheren Prämien für ähnliche Versicherungsverträge führen und die wirtschaftliche Belastung vieler Unternehmen erhöhen. Daher ist es wichtig, die Auswirkungen dieser Entscheidung auf den Markt und die Verbraucher genau zu beobachten.
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